Hilden Korruption - Mitarbeiter und Stadt handeln Vergleich aus

Hilden · Stimmt die Stadt Hilden zu, ist das Arbeitsverhältnis fristgerecht beendet. Andernfalls urteilt das Gericht.

Die Stadt Hilden hat jetzt mit dem Ordnungsamtsmitarbeiter, der Geld unterschlagen haben soll, einen Vergleich getroffen. Widerruft ihn die Stadt nicht bis zum 9. Juni, wird der Vergleich wirksam. Ihm zufolge ist das Arbeitsverhältnis des Ordnungsamtsmitarbeiters dann zum 30. September vergangenen Jahres abgelaufen. Das teilt ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit. "Wir müssen den Sachverhalt erst noch werten", sagt Bürgermeisterin Birgit Alkenings.

Insgesamt hatte die Stadt gegen den Mann 33 Kündigungen ausgesprochen. Entsprechend viele Fälle der Veruntreuung von Staatsgeldern sind offenbar aktenkundig geworden, erläutert der Sprecher. Dem Mann wurde vorgeworfen, bei der Erteilung von Konzessionen Fantasiegebühren verlangt und sie in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Das Geld nutzte er für seine Spielsucht. Die Tatvorwürfe hat der Mitarbeiter zwischenzeitlich bestätigt. Doch gegen seine fristlose Kündigung hatte er Widerspruch eingelegt. Im weiteren Verfahren ging es unter anderem um eine für die Kündigung angemessene Frist.

Stimmt die Stadt dem Vergleich nicht zu, wird das Gericht am 30. Juni eine Entscheidung treffen.

(arue)
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