Hilden Korruptionsverdacht: Kündigung wirksam

Hilden · Das Arbeitsgericht bestätigt, dass sich die Stadt von dem Mann trennen darf, der Geld unterschlagen haben soll.

 Voller Saal, viel Interesse im Arbeitsgericht Düsseldorf gestern: Der ehemalige Mitarbeiter der Stadt Hilden nimmt neben seinem Anwalt Platz. Er hatte gegen seine Kündigung geklagt.

Voller Saal, viel Interesse im Arbeitsgericht Düsseldorf gestern: Der ehemalige Mitarbeiter der Stadt Hilden nimmt neben seinem Anwalt Platz. Er hatte gegen seine Kündigung geklagt.

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Es bleibt dabei: Herr B. ist nicht mehr Mitarbeiter des Hildener Ordnungsamts, die Stadt durfte sich mit sofortiger Wirkung von ihm trennen. Das steht in der Entscheidung des Düsseldorfer Arbeitsgerichts, vor dem B. gegen seinen Rauswurf geklagt hatte. Seine Begründung: Er sei spielsüchtig und daher nicht steuerungsfähig. Das hätte die Stadt berücksichtigen müssen. Die Stadt hatte insgesamt 33 Tat- und Verdachtskündigungen gegen den Mann ausgesprochen, der zuvor 23 Jahre lang in dem Amt gearbeitet hatte.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Annette Aßmuth folgte mit ihrem Urteil der Argumentation der Stadtspitze, die B. gekündigt hatte, nachdem aufgefallen war, dass er verbotenerweise teils gebührenpflichtige Erlaubnisse und Genehmigungen ausgestellt hatte. "Der erste Fall", sagt Anke Salchow, Sprecherin des Gerichts, "kam ans Licht, als ein Eisdielenbesitzer um Fortsetzung seiner Bewirtungserlaubnis bat." Nur hatte nie eine Erlaubnis vorgelegen. Wo war also das Geld, das für die Erteilung angestanden hätte? Nirgendwo tauchte die Abrechnung auf, und es sollte nicht bei dem einen Verdachtsfall bleiben: Insgesamt mehr als 100 000 Euro soll der sechsfache Vater in die eigene Tasche gewirtschaftet haben - Vorwürfe, die B. im großen Ganzen eingeräumt hatte und deswegen auch aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Gegen ihn und andere Beteiligte wird wegen Korruptionsverdachts, Untreue und Betrugs weiter ermittelt. Die Ermittlungen haben sich auf einige der Geldgeber ausgeweitet.

Ein angefordertes ärztliches Gutachten lag bei der Verhandlung gestern noch nicht vor, doch berief sich der Rechtsanwalt von B. auf die mündliche Diagnose des Arztes: Sein Mandant sei seit langem spielsüchtig und könne sein Verhalten nicht steuern. Daher sei ihm auch nicht wegen seines Verhaltens kündbar. Der Anwalt ging noch weiter und gab den Leitern des Ordnungsamts Hilden eine Mitschuld: Sie hätten die Anzeichen einer Sucht erkennen und frühzeitig einschreiten, etwa den Medizinischen Dienst einschalten können. Schließlich sei B. erst krank geworden und dann wegen seiner Erkrankung womöglich straffällig geworden. "Es ist doch wohl klar, dass er sich seine Spieleinsätze nicht von seinem Gehalt leisten konnte." Seinen Vorgesetzten hätte die Situation schon deswegen auffallen müssen, weil sie sich selbst an den Fußballwetten beteiligt hätten. Entsprechend hätte die Dienstanweisung der Stadt zum Thema Umgang mit süchtigen Mitarbeitern Anwendung finden müssen, die eine direkte Kündigung ausschließt.

Das sah das Gericht, dem als ehrenamtliche Richterin die Haaner Kämmerin Dagmar Formella angehörte, anders. Auf strafbare Handlungen beziehe sich die Dienstanweisung nicht und die liege hier vor. Zudem habe B. mit seinem Tun die "öffentliche Sicherheit gefährdet", denn er habe nicht in einem beliebigen Wirtschaftsunternehmen gearbeitet sondern an einer Schaltstelle. Der Stadtkasse und damit den Bürgern sei erheblicher Schaden entstanden. Im Übrigen kann eine außerordentliche, fristlose Kündigung, für die das Gesetz nicht zwischen verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen differenziere, auch auf eine schwere Pflichtverletzung gestützt werden.

Die Entscheidung musste getroffen werden, weil sich B. nicht auf den Vorschlag von Aßmuth einließ: Die fristlose Kündigung sollte in eine ordnungsgemäße umgewandelt werden, die zum Jahresende gegriffen hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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(RP)
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