Kreis Mettmann Kreis warnt: Finger weg von geschützten Tierarten

Kreis Mettmann · Alle Jahre wieder kommt sie, die Warnung: Geschützte Tier- und Pflanzenarten sind keine Urlaubs-Souvenirs.

Oft kommt für den ahnungslosen Touristen das böse Erwachen erst zu Hause, wenn sich nämlich herausstellt, dass das kleine Mitbringsel zu den besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gehört. Diese Arten dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Urlaubslandes aus- und in die Bundesrepublik eingeführt werden. In den meisten Fällen, insbesondere bei lebenden Tieren und Pflanzen, ist auch noch eine Einfuhrgenehmigung der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Wenn die Ausfuhr ohne Genehmigung vom Zoll entdeckt wird, wird das eingeführte Souvenir direkt beschlagnahmt, und hohe Bußgelder, meist sogar Strafverfahren, kommen auf den Urlauber zu.

Beispiele für beliebte Reisesouvenirs sind wertvolle Schlangenledergürtel, bemalte Vogelfedern oder am Strand gefundene Riesenmuscheln. Ebenfalls problematisch ist die Einfuhr von Krokodilledertaschen, Schnitzereien aus Elfenbein, exotischen Fellen, Orchideen, Kakteen oder Schmuckstücken aus Korallen, denn auch diese unterliegen dem Artenschutz und dürfen deshalb nicht gehandelt werden. Viele Urlauber sind sich nicht bewusst, dass einige am Strand gefundene Muscheln oder Korallen geschützt sind. Andere handeln aus falsch verstandenem Mitleid und kaufen kleine Schlangen oder Krokodile, um sie aus engen Käfigen zu befreien.

Fragen zu diesem Thema, aber auch zum Artenschutz im Allgemeinen beantwortet die Untere Landschaftsbehörde, Tel. 02104/99-2815. Bei konkreten Fragen zur Ein- und Ausfuhr geschützter Arten kann man sich direkt an das Bundesamt für Naturschutz in Bonn wenden, Tel. 0228/84910, Internet: www.bfn.de

(RP)
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