Hilden Lärmaktionsplan liegt öffentlich aus

Hilden · Vom Montag bis einschließlich 19. Februar liegt der Entwurf der zweiten Stufe des Lärmaktionsplanes für die Stadt Hilden zu jedermanns Einsicht und zur Mitwirkung der Öffentlichkeit aus. Darauf macht die Verwaltung aufmerksam.

Die Stadt Hilden ist auf Grund des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, für besonders von "Umgebungslärm" betroffene Bereiche im Stadtgebiet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Im Auftrag der Stadt Hilden wurde durch das Ingenieurbüro Grasy+Zanolli, Bergisch-Gladbach, eine umfassende Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen mit entsprechenden Verkehrsbelastungen erstellt. Auf Basis der Hausnummer-Koordinaten-Methode wurden schließlich sogenannte "Hotspotbereiche" ermittelt, in denen laut Berechnungsmodell auf engem Raum viele Anwohner mit grenzwertüberschreitenden Straßenverkehrslärm belastet werden. Anhand dieser Lärmkarten wurde das Büro StadtVerkehr, Hilden, in Zusammenarbeit mit Grasy+Zanolli beauftragt, die Betroffenheit von Anwohnern zu ermitteln und Maßnahmenstrategien zu erarbeiten, um die Lärmbelastung zu verringern bzw. nicht weiter ansteigen zu lassen. Zur Lärmminderung für die "Hotspotabschnitte" werden im Lärmaktionsplan in der Regel deshalb folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

1. Tempo von 50 km/h auf 30 km/h (tageszeitenabhängig),

2. Verstärkter Einsatz lärmoptimierter Busse sowie der

3. Einbau von Schallschutzfenstern

Der Lärmaktionsplan der Stufe 2 ist während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung im Planungs- und Vermessungsamt der Stadt im Verwaltungsgebäude, Am Rathaus 1, 4. Etage, Zimmer 440, einsehbar. Dienststunden sind montags und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und donnerstags in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.

(RP)
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