Hilden Landgericht nimmt Schläger ins Gebet

Hilden · Das Amtsgericht hatte zehn Monate zur Bewährung verhängt. Das Landgericht bestätigte das Strafmaß.

Zwei Frauen geraten in Streit wegen eines geliehenen Autos. Die Debatte wird via WhatsApp ausgetragen. Irgendwann schalten sich die Partner der beiden Widersacherinnen ein, mit Worten wie "Ich töte Dich". Als sich die Männer schließlich begegnen, schlägt der eine dem anderen mit der Faust ins Gesicht. Bei der Verhandlung vor dem Mettmanner Amtsgericht im April war dazu noch von einem Fußtritt die Rede. Dem späteren Opfer musste die Lippe genäht werden, zwei Zähne wurden ausgeschlagen.

Der Täter wurde vom Amtsgericht für schuldig befunden, obwohl er selbst davon überzeugt war, in Notwehr gehandelt zu haben. Das Gericht sah das anders und verurteilte den Mann zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Einzige Auflage: ein Antiaggressionstraining. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die wurde nun vor dem Wuppertaler Landgericht verhandelt. Dort wandte sich der Richter zu Beginn an den Angeklagten: "Ersparen sie es uns bitte, uns heute mit ihnen befassen zu müssen." Man halte die Urteilsbegründung der Vorinstanz für nachvollziehbar und das Urteil für angemessen, gar für zu milde.

Der Angeklagte wiederum hielt zehn Monate auf Bewährung für ein zu hartes Urteil für "nur" einen Fausthieb. Der Berufungsrichter blieb aber bei seiner Einschätzung der Sachlage, woraufhin der Angeklagte seine Berufung zurückzog.

(magu)
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