Kreis Mettmann Landschaftsverband entlastet Kommunen des Kreises
Kreis Mettmann · Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird die Landschaftsumlage für das Jahr 2017 erneut senken. Das regelt jetzt ein frisch beschlossener Nachtragshaushalt. Mit einer Absenkung des Umlagesatzes um 0,75 Prozentpunkte auf 15,4 Prozent entlastet der LVR damit seine Mitgliedskörperschaften in diesem Jahr um weitere 120 Millionen Euro.
Mitgliedskörperschaften des LVR sind Städte und Kreise, darunter auch der Kreis Mettmann. Damit profitieren von der erneut angekündigten Entlastung auch die Städte des Kreises Mettmann. In welcher Höhe, ist noch nicht bekannt.
Für das kommende Haushaltsjahr hat die Kämmerin des LVR, Renate Hötte, einen weiteren Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 eingebracht. Sie schlägt der politischen Vertretung des Landschaftsverbandes darin eine Senkung des Umlagesatzes in Höhe von 1,5 Prozentpunkten vor.
Stimmt die Landschaftsversammlung im kommenden Jahr diesem nun eingebrachten Nachtragshaushalt 2018 zu, werden die Mitgliedskörperschaften um 264 Millionen Euro weniger belastet als in der ursprünglichen, bereits beschlossenen Haushaltsplanung für das Jahr 2018 vorgesehen. Der Umlagesatz würde dann mit 14,70 Prozent ein historisches Tief erreichen, das es so zuletzt vor 30 Jahren gegeben hat. Über die Umlagesenkung für 2018 wird die Landschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 2. Mai beschließen.