Hilden Sozialhilfe-Empfänger ließ sich Luxus-Bleibe bezahlen

Hilden · 140 Quadratmeter, Pool, Sauna, Garage: Mehr als drei Jahre ließ sich ein alleinstehender Hildener von Sozialleistungen seine Luxus-Bleibe finanzieren. Jetzt muss er seine 1320 Euro teure Mietswohnung wohl räumen.

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Foto: dpa, Oliver Berg

Sein Name und sein Alter sind nicht bekannt. Nur, dass er in Hilden lebt. Und dass er sich offenbar in unserem Sozial- und Rechtssystem besonders gut auskennt. Der alleinstehende Sozialhilfe-Empfänger hat es geschafft, sich seine völlig überdimensionierte 140 Quadratmeter große Wohnung mit Schwimmbad, Sauna und Garage (Kosten: 1320 Euro warm) mehr als drei Jahre lang von den Sozialbehörden finanzieren zu lassen - ganz legal. Als ihn der Vermieter wegen Mietschulden aus der Wohnung werfen wollte, klagte sich der Mann bis vor den Bundesgerichtshof - und verlor. Die fristlose Kündigung ist rechtens, befanden die obersten Richter. Jetzt muss der Stütze-Bezieher seine Luxus-Bleibe wohl doch räumen. Die Einzelheiten:

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Foto: ddp

Im Dezember 2010 war der Hildener dort eingezogen. Ab Oktober 2011 bekam er Arbeitslosengeld vom Jobcenter Mettmann. Seit Januar 2013 leitete er die vom Jobcenter überwiesene Miete nicht mehr an den Vermieter weiter. Daraufhin wurde ihm fristlos gekündigt. Er beantragte, das Jobcenter solle die Mietschulden übernehmen. Das lehnte mit Hinweis auf die viel zu große Wohnung ab. Der Mann wendete sich an das Sozialgericht Düsseldorf. Und das gab ihm recht. Grundsätzlich seien 50 Quadratmeter für Alleinstehende angemessen, erläutert Richterin Dr. Angelika Preisigke. Es gebe aber auch den Fall, dass jemand "nicht umzugsfähig" sei. Das müsse ärztlich festgestellt und auch überprüft werden. Der Hilfe-Empfänger mit der Riesen-Wohnung hatte offenbar ein ärztliches Attest, das ihn vor einem Umzug bewahrte - und das mehr als drei Jahre lang. Seit Juni 2013 stand ihm Sozialhilfe zu.

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Foto: dpa, Hendrik Schmidt

Das Sozialamt der Stadt Hilden bewilligte ihm wegen der viel zu großen Wohnung nur den Regelsatz - und wurde flugs verklagt. Das Sozialgericht Düsseldorf verpflichtete die Stadt, die unangemessene Wohnung weiter zu finanzieren. "Die Richter sind unabhängig, gegen Sozialgerichte haben wir wenig Chancen", sagt dazu Marion Bayan, Leiterin des Kreissozialamtes: "Wir tun alles, um gegenzusteuern." Das Kreissozialamt vertritt die kreisangehörigen Städte bei Gerichtsverfahren. Klagen vor Sozialgerichten sind kostenfrei. Für andere Rechtswege kann Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Der dargestellte Fall sei eine "Ausnahme", betont Bayan: "So etwas ist eher selten." Amtsärzte müssen medizinische Atteste in solchen Fällen überprüfen. Ist das in diesem Fall geschehen? Bayan: "Dazu darf ich nichts sagen." Auch das Jobcenter Mettmann hüllt sich mit Hinweis auf den Datenschutz in Schweigen. Mit anderen Worten: Ohne die erfolgreiche Räumungsklage des Vermieters säße der Sozialhilfe-Empfänger immer noch in seiner 140 Quadratmeter Luxus-Bleibe mit Pool, Sauna und Garage - und die Sozialbehörden müssten weiter die Miete finanzieren. "Das ist schon ein Witz", sagt Prof. Dr. Ekkehart Reichelt, der den Vermieter vor dem Bundesgerichtshof vertreten hat. Aber dort ging es um etwas ganz anderes.

(RP)
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