Hilden Muslime können von "Reli" befreit werden

Hilden · Darf eine (städtische) Bekenntnisschule ein muslimisches Kind der Schule verweisen, weil die Eltern es vom Religionsunterricht abgemeldet haben? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur die Betroffenen der Evangelischen Grundschule Pahlkestraße in Mönchengladbach, sondern auch das Schulministerium.

 Schuldezernent Reinhard Gatzke.

Schuldezernent Reinhard Gatzke.

Foto: Arch/ola

Je nachdem, wie das Gericht über die avisierte Klage des türkischen Vaters befindet, wird der Präzedenzfall auch für die Hildener Schulen relevant.

 Bekir Arslan ist Vorsitzender des Vereins "Hand in Hand".

Bekir Arslan ist Vorsitzender des Vereins "Hand in Hand".

Foto: Arch/ola

Auch für Konfessionsschule Gesetz

Ministeriums-Sprecherin Barbara Löcherbach bekräftigte auf RP-Nachfrage, dass die laut Landesverfassung (Art. 14) und Schulgesetz (§ 31 Abs. 6) mögliche Befreiung vom Religionsunterricht auch für konfessionelle Grundschulen gelte.

Voraussetzung ist, dass diese sich in städtischer Trägerschaft befinden und nicht — wie die Freie Christliche Grundschule in Hilden — als Ersatzschule in privater Trägerschaft. Ob und inwieweit diese Rechtsauffassung Auswirkungen auf den Standort Beethovenstraße hat, vermag Jeanette Völker (noch) nicht zu sagen: "Das Ministerium ist hier die entscheidende Instanz", so die Kreis-Schulrätin gegenüber der RP. Derzeit wird in Düsseldorf die Möglichkeit diskutiert, eine Verbundschule unter Leitung einer Bekenntnisschule zu bilden, was der kleineren Adolf-Reichwein-Gemeinschaftsgrundschule aus Sicht der Verwaltung eine Überlebenschance böte.

Dass muslimische Eltern ihre Kinder künftig verstärkt an der größeren katholischen Adolf-Kolping-Schule an- und vom Religionsunterricht wieder abmelden könnten, würde das Selbstverständnis einer konfessionellen Schule aus Sicht von Schuldezernent Reinhard Gatzke ad absurdum führen. An beiden katholischen Grundschulen im Stadtgebiet würden derzeit je zwei muslimische Kinder unterrichtet — "meines Wissens auch im Fach Religion".

Für Bekir Arslan wäre es nie in Frage gekommen, seine Tochter vom Religionsunterricht abzumelden, den ihre katholische Klassenlehrerin an der Schulstraße selbst unterrichtete. "Der Lehrplan sieht ja keine Missionierung, sondern eine Wertevermittlung vor", so der Vorsitzende des Bildungs- und Erziehungsvereins "Hand in Hand". Inzwischen besucht die angehende Sechstklässlerin das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium und nimmt dort "natürlich" auch am verpflichtenden evangelischen Religionsunterricht teil. "Sie kann sich meinetwegen auch konfirmieren lassen", so Arslan. "Schließlich will ich sie als Vater zur Mündigkeit erziehen."

(RP)
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