Hilden Narren bestehen den Rosenmontags-TÜV

Hilden · Ein Großteil der Wagen, die am 8. Februar mitziehen, ist begutachtet. Einzelne Mängel sind behoben.

So wurde 2015 in Hilden der Rosenmontag gefeiert
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Foto: Olaf Staschik

Für Martin Jurek waren die vergangenen Wochen aufschlussreich. Wo es ging, begleitete der Zugleiter des Carnevalscomitees (CCH) den Technischen Überwachungsverein auf seiner Tour durch Hilden. Ein Mitarbeiter des TÜV Rheinland nahm alle Wagen unter die Lupe, auf denen beim Rosenmontagszug Personen mitfahren. Er überprüfte sie auf ihre Sicherheit und verlieh das begehrte Zertifikat, ohne das eine Teilnahme am Rosenmontagszug nicht mehr möglich sein wird.

Anfang Oktober traten das CCH und die Stadt mit einer Neuerung an die Öffentlichkeit, die unter den Narren für Aufruhr sorgte. Die Jahre davor hatte die Stadtverwaltung die Wagen gemustert und ihnen die Teilnahme am Rosenmontagszug erlaubt. Das lief recht unkompliziert. Mit der laufenden Session aber wurde die Verantwortung auf den TÜV übertragen. "Wir haben uns bis jetzt in einer Grauzone bewegt", sagte dazu der Erste Beigeordnete, Norbert Danscheidt. Das warf viele Fragen auf. Vor allem aber hatten sich die Karnevalisten an einen neuen Zeitplan zu gewöhnen, denn für die Begutachtung der Wagen mussten Termine vereinbart und einige Tage als Reserve für eine eventuelle Nachbesserung eingeplant werden.

"Bis zum 30. Januar müssen alle Unterlagen in Kopie vorliegen", sagt Jurek. Tatsächlich fand der TÜV Rheinland einige Mängel. So mussten an dem einen Wagen eine weitere Leiter oder an dem anderen ein zweiter Feuerlöscher installiert werden. "Und die Kniebachschiffer mussten an ihrem Wagen eine Brüstung erhöhen", erzählt Jurek. Nichts, was großen Aufwand erforderte - und alle Nachbesserungen waren aus seiner Sicht sinnvoll, so Jurek. Nach erfolgter Änderung musterte der TÜV-Rheinland-Mitarbeiter die Wagen erneut und stellte dann das Prüfsiegel aus.

Das ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem gängigen TÜV-Prüfsiegel für Pkw. Viele Karnevalisten fragten und fragen noch bis heute, ob das denn nicht ausreicht. Doch es gibt Sonderregelungen, denen zufolge Fahrzeuge eine von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellte Ausnahmegenehmigung brauchen, wenn sie "wesentlich verändert wurden" und Personen darauf fahren. Diese Regel gilt nicht nur für Karneval, sondern auch für Schützenumzüge.

Für zwei Wagen stehen die Genehmigungen noch aus - ein Umstand, der Jurek Sorgen macht. "Sie wurden erst jetzt angemeldet. Ob wir die noch durchkriegen, hängt nicht von mir ab." Trotzdem erreicht der Hildener Rosenmontagszug in diesem Jahr eine mit dem Vorjahr vergleichbare Teilnehmerzahl. Jurek ist zufrieden mit der neuen Regelung, denn sie regelt die Haftung zum Vorteil des Vereins. "Die Verantwortung wurde auf mehrere Schultern verteilt. Das ist bestmögliche Sicherheit", sagt Jurek.

(arue)
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