Hilden/Haan Neues Meldegesetz soll Adressbetrug beenden

Hilden/Haan · Wer sich an- oder ummelden will, braucht jetzt eine Bestätigung des Wohnungsinhabers. Das Hildener Bürgerbüro bittet um Geduld.

Tag eins unter dem neuen Melderecht brachte für Bürger augenscheinlich wenig Überraschungen: "Im Moment ist besonders viel zu tun", berichtet Gisela Kleinen-Piel, Teamleiterin des Hildener Bürgerbüros: "Die meisten Bürger sind über das neue Meldegesetz informiert. Das Warum und Wieso müssen wir aber trotzdem erklären. Das dauert. Deshalb bitte etwas Geduld mitbringen." Mit längeren Wartezeiten sei zu rechnen, hieß es auch im Haaner Einwohnermeldeamt. Wenn möglich, solle man Besuche im Amt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, bittet Bürgermeisterin Bettina Warnecke.

Seit gestern reicht es nicht mehr, für eine Ummeldung im Rathaus einen Mietvertrag vorzulegen. Bürger müssen eine Vermieterbestätigung mitbringen. Darin bestätigt der Vermieter mit seiner Unterschrift die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Ein- oder Auszugsdatum, die Anschrift und die Namen der dort lebenden meldepflichtigen Personen. Hinzu kommen Name/Anschrift des Vermieters. Bisher waren in Deutschland 82 Millionen Menschen in 5200 Melderegistern eingetragen. Nun trat eine bundeseinheitliche Lösung in Kraft. Noch behalten die Länder und Kommunen ihre Zuständigkeit. Doch mit dem neuen Melderecht ist ein erster Schritt zur Vereinheitlichung getan. Wer sich nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug mit Vermieterbescheinigung ummeldet, dem droht ein Bußgeld zu 1000 Euro. Wer als Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsbaugesellschaft oder bei einer Untervermietung einem neuen Mieter nicht rechtzeitig eine Vermieterbescheinigung ausstellt, kann ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro auferlegt bekommen.

Dass nach 13 Jahren die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt wird, begründeten Innenpolitiker, Polizei und Behörden damit, dass nur so Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Da wird eine Menge fabuliert - über Einbrecherbanden, die sich falsche Wohnsitze beschafft hätten, über Eltern, die beim Wohnsitz schwindelten, um ihre Kinder in besseren Schulen anzumelden. Kleinen-Piel hat so etwas schon erlebt: "Ein junger Mann meldete bei mir seinen neuen Wohnsitz an. Ich vergaß, ihm die Anmeldebestätigung auszuhändigen und schickte sie ihm per Post. Der Brief kam als ,unzustellbar' zurück. Und der Mann, der die Bescheinigung doch braucht, hat sich auch nie wieder bei uns gemeldet. Komisch, oder?"

Dass sich die Polizei die Vermieterbescheinigung zurückwünschte, begründet ein Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP mit "dem Erfahrungswissen der Kollegen". Ausdrücklich begrüßt wird das neue Melderecht von den Hotels und Pensionen im Kreis Mettmann. Rechtsanwalt Torsten Hellwig, Sprecher des Branchenverbands Dehoga: "Bei Stammgästen können wir die Meldezettel in Hotels bereits vorab ausfüllen, so dass ein Gast nur noch unterschreiben muss." Das beschleunige das Einchecken der Gäste. Kritisiert wird die neue Regelung vom Mieterbund. Damit kehre man zu einer Bürokratie zurück, die eigentlich im Jahr 2002 abgeschafft worden sei, heißt es bei der Mieterlobby.

(RP)
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