Hilden Prozess gegen Schläger von der Ellerstraße beginnt

Hilden · Vor dem Düsseldorfer Landgericht muss sich ein 23-Jähriger wegen versuchten Totschlags verantworten.

16 Monate nach der Tat beginnt am Donnerstag der Prozess gegen einen Schläger, der Ende Oktober 2016 zusammen mit einem weiteren Täter einen damals 24-Jährigen geschlagen und auf den am Boden liegenden eingetreten hatte.

Das Opfer erlitt einen Schädelbruch und eigentlich tödliche Kopfverletzungen. In mehreren Operationen konnten Ärzte in einer Solinger Klinik sein Leben schließlich retten. Allerdings wird das Opfer Zeit seines Lebens an den Folgen der Tat zu leiden haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 30.10.2016 gegen 2.47 Uhr auf der Ellerstraße in Hilden den Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, woraufhin der Geschädigte mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug und dort regungslos liegen blieb. Dann schlugen der Angeklagte und ein unbekannter Dritter dem bewusstlos am Boden liegenden Geschädigten gegen den Oberkörper und traten mindestens zweimal gegen dessen Kopf. Anschließend verließen die beiden Täter den Tatort.

Der Angeklagte hätte mindestens billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte aufgrund seiner Verletzungen stirbt, hält die Justiz dem Tatverdächtigen vor.

Die Tat erschütterte die Öffentlichkeit im Kreis Mettmann. Einige Zeugen konnten damals Hinweise auf das Aussehen der Täter geben. Gut vier Monate nach der Tat gelang der Polizei ein Fahndungserfolg. Das 24-jährige Opfer hatte in Hilden eine Ausbildung begonnen, deshalb wohnte er hier bei seiner Großmutter. Sie wurde damals von Polizei und Klinikum informiert, weitere Verwandte konnten in Deutschland nicht ausgemacht werden.

Im Gerichtsverfahren, das am Donnerstag, 1. März, im Landgericht an der Werdener Straße in Düsseldorf beginnt (10 Uhr, 1. Strafkammer, 1.120, E. 137), gilt es, die Hintergründe der Tat zu klären. Ob der 24-Jährige damals zufällig zum Opfer wurde oder ob sich Schläger und Geschädigter kannten. Für den Prozess sind im März vier Verhandlungstage angesetzt. Der zweite Täter scheint weiterhin unbekannt.

(-dts)
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