Hilden Rat berät über Baumschutzsatzung

Düsseldorf · Auf einem Grundstück an der Diesterwegstraße sind gestern fünf Bäume gefällt worden, berichtete ein Anwohner unserer Zeitung. Ein Baum sei umgehauen worden, weil voraussichtlich im April die neue Baumschutzsatzung in Kraft tritt, erfuhr die RP von einem Mitarbeiter des beauftragten Gartenbau-Unternehmens. Die Stadt Hilden hat zurzeit keine Baumschutzsatzung. Deshalb seien Bäume auf Privatgrundstücken nicht geschützt, erläuterte Achim Hendrichs, Umweltbeauftragter der Stadt Hilden. Ausnahme: Die Bäume sind durch Festsetzungen in Bebauungsplänen geschützt. Vom 1. März bis 30. September gilt eine alljährliche Schonfrist für Gehölze. Dadurch sollen Brut- und Nistplätze geschützt werden. Zum 1. März trat auch ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Das habe für einige Verwirrung gesorgt, weil dort auch das Fällen von Bäumen verboten sei, berichtete Hendrichs. Das Landesumweltministerium habe daraufhin das Bundesumweltministerium um Klarstellung gebeten. Die Antwort liege jetzt vor. Das Bundesumweltministerium habe dargelegt, dass das Fällverbot nicht für Haus- und Kleingärten, Rasensport-, Grünanlagen und Friedhöfe gelte. Nach Vorberatung im Umweltausschuss berät der Stadtrat am kommenden Mittwoch, 17. März, über eine neue Baumschutzsatzung für Hilden.

Rund 75 000 Euro Mehraufwand

Die Itterstadt hatte bereits fünf Jahre lang eine Baumschutzsatzung von 1995 bis 2000. Auf Antrag der CDU wurde sie danach ersatzlos gestrichen. Die Befürworter SPD, FDP, Grüne und Bürgeraktion haben eine Mehrheit im Rat. Die Verwaltung legte dar, dass die Umsetzung einer Baumschutzsatzung mit rund 75 000 Euro Mehraufwand verbunden sei. Die Politik will aber nicht mehr Geld bereitstellen.

(RP)
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