Hilden Rotlichtfahrt war nur eine Auffälligkeit

Hilden · Weil der Fahrer eines Kleinwagens am frühen Dienstagmorgen eine rote Ampel an der Grünstraße missachtet hat, ist er von der Polizei angehalten worden. Doch der 23-Jährige besaß nicht einmal einen Führerschein.

Auch einen Fahrzeugschein konnte er nicht vorweisen, da er sich den PKW nach eigenen Angaben ohne Wissen seiner Familie ausgeliehen hatte. Hinzu kam, dass der junge Fahrer unter Einfluss von Alkohol stand.

Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 23-jährigen Beschuldigten ein, dem ausdrücklich jedes weitere Fahren führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge untersagt wurde. Die zur Gefahrenabwehr sichergestellten Fahrzeugschlüssel des Puntos wurden im Zuge erster abschließender Ermittlungen an den Fahrzeughalter übergeben, der bis zu diesem Zeitpunkt das Fehlen seines Wagens noch nicht bemerkt hatte.

(ots)
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