Hilden Schlägerei: Gericht verurteilt Mann zu Haftstrafe

Hilden · Der erste Eindruck kann täuschen. Zur Erinnerung: Ein 25-Jähriger geriet im Oktober 2016 auf der Ellerstraße in Hilden in eine Straßenschlägerei. Der Mann wurde niedergeschlagen und so schwer gegen den Kopf getreten, dass er ein halbes Jahr wegen Hirnblutungen im Koma lag und mit bleibenden körperlichen und psychischen Schäden rechnen muss.

Der 24-jährige Täter wiederum stand jetzt zur Urteilsverkündung vor dem Landgericht Düsseldorf, das ihn ursprünglich wegen schwerer Körperverletzung und versuchtem Totschlag angeklagt hatte. Gegen den mittlerweile bekannten Mittäter wird es ein Folgeverfahren geben.

Stand anfangs die Vermutung im Raum, dass der Haupttäter die Schuld an dem Desaster auf den damals noch unbekannten Mittäter abschieben würde, so ergab sich durch Zeugenaussagen nun eine gänzlich andere Chronologie der Ereignisse, die wiederum den Angeklagten entlastete. Demnach hatte der Streit in einer Pizzeria begonnen, als sich das spätere, zu dem Zeitpunkt schwer alkoholisierte Opfer am Angeklagten vorbeidrängeln wollte. Das führte zu einer Kette von Beschimpfungen und Beleidigungen, die dann lautstark vor dem Lokal weitergeführt wurde. Herbeigeeilte Polizeibeamte erteilten dem späteren Opfer einen Platzverweis - der Mann kam zurück, beleidigte weiter und drohte damit, seinen Hund und eine Zwölf-Millimeter-Waffe zu holen. Die Polizeibeamten mussten erneut einschreiten und einen weiteren Platzverweis aussprechen.

An der Haltestelle Fritz-Gressard-Platz ging das Theater weiter - diesmal in Begleitung des Hundes, der später wieder in die nahegelegene Wohnung gebracht wurde. Waren es bis dahin 'nur' verbale Streitereien gewesen, warf jetzt das spätere Opfer den Angeklagten mit einem Faustschlag zu Boden. Als der sich wieder aufrichten wollte, schlug er ebenfalls zu. Dieser Faustschlag gegen den Kopf schickte diesmal das vermeintliche Opfer zu Boden. Bevor der Mann wieder aufstehen konnte, kam einer der Freunde des Angeklagten angelaufen und versetzte dem sitzenden Angreifer einen Tritt gegen den Kopf. Die Folgen sind bekannt.

Durch die medizinischen Gutachten konnte nicht geklärt werden, welcher der Schläge und Tritte zu den schweren Verletzungen des Opfers geführt hatte. Die Anklage reduzierte sich deshalb auf einfache Körperverletzung. Zuvor hatte der Verteidiger des Angeklagten auf Notwehr plädiert, die jedoch nicht bewiesen werden konnte.

Hätte es nicht eine frühere Strafe wegen Körperverletzung gegeben und wäre der Angeklagte nicht nach seiner Entlassung aus der dreimonatigen Untersuchungshaft mit Rauschgift erwischt worden, wäre das Urteil wohl noch milder ausgefallen. So folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte wegen einfacher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung, die auf drei Jahre ausgedehnt wurde.

(RP)
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