Hilden Schwieriges Bau-Projekt in Hilden-West

Hilden · Die Stadt findet einen Kompromiss mit klagendem Eigentümer. Gutachten über Abstand zu Störfall-Betrieben liegt vor.

 Vorne Akzo Nobel, oben links 3M: Das mit dichtem Grün bewachsene Plangebiet liegt vor dem Turm der Kirche St. Johannes Evangelist (Mitte). RP-Foto: Staschik

Vorne Akzo Nobel, oben links 3M: Das mit dichtem Grün bewachsene Plangebiet liegt vor dem Turm der Kirche St. Johannes Evangelist (Mitte). RP-Foto: Staschik

Foto: Staschik, Olaf

Die Stadt findet einen Kompromiss mit klagendem Eigentümer. Gutachten über Abstand zu Störfall-Betrieben liegt vor.

Zwei Anläufe des Stadtrates Mitte der 1980er Jahre und 1995, den 2400 Quadratmeter großen Innenbereich zwischen Walter-Wiederhold-Schule, Eichenstraße und Zeissweg zu bebauen, scheiterten am Widerstand der Nachbarn. Deshalb lag das Areal in einem jahrelangen Dornröschenschlaf – obwohl Bauland in Hilden knapp und begehrt ist. Jetzt wagt die Kommune einen dritten Anlauf. Notgedrungen, denn ein Eigentümer an der Eichenstraße will dort bauen. Er besitzt ein strategisch wichtiges, unbebautes Grundstück. Im August vergangenen Jahres beschloss der Stadtrat deshalb auf Rat von Baudezernentin Rita Hoff, einen Bebauungsplan aufzustellen und das Areal insgesamt zu entwickeln.

Das ist leichter gesagt als getan. Der bauwillige Eigentümer hat die Stadt verklagt. Bei einem Ortstermin konnte jetzt ein Kompromiss gefunden werden, bestätigt Hoff. Die Kommune sagt zu, ein Doppelhaus an der Eichenstraße zu genehmigen. Der Eigentümer stellt seinerseits Flächen für eine Verkehrserschließung über den Zeissweg zur Verfügung, ohne die das städtische und private Hintergelände (rund 2400 Quadratmeter) nicht bebaut werden kann. Der Stadtrat hat gestern Abend einer Veränderungssperre für den Bereich zugestimmt. Diese Anordnung verschafft der Verwaltung maximal zwei Jahre Zeit, um den Bebauungsplan aufzustellen.

Das wird nicht einfach, denn in der Nähe liegen die Industriebetriebe 3M und Akzo Nobel. Nach aktueller europäischer Rechtsprechung muss in einem Fachgutachten geklärt werden, ob wegen möglicher Störfälle bestimmte Mindestabstände oder andere planerische Vorkehrungen zu treffen sind. Dieses Gutachten liegt inzwischen vor, bestätigt die Baudezernentin. Die gute Nachricht: Es schließt die geplante Bebauung nicht grundsätzlich aus. Aber: Gewisse Achtungsabstände und Auflagen müssen eingehalten werden. "Die Politik muss abwägen, unter welchen Bedingungen dort möglicherweise wie gebaut werden kann", formuliert Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger vorsichtig. Anders ausgedrückt: Der Stadtrat muss bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Interessender beiden Unternehmen, beides wichtige Arbeitgeber und Gewerbesteuerzahler, berücksichtigen (Bestandsschutz). Denn die Betriebe könnten gegebenenfalls gegen den Bebauungsplan klagen. Das Gutachten ist zusammen mit den Unternehmen erarbeitet worden. Zurzeit ist es noch unter Verschluss und soll am 9. Oktober im Umweltausschuss vorgestellt werden. Dann wird man die Knackpunkte klarer sehen. Das Planungsamt soll mehrere Entwürfe für eine Bebauung des Areals erarbeiten, hat Bürgermeister Horst Thiele zugesagt. Sie sollen zunächst den Anwohnern in einer Bürgerbeteiligung präsentiert werden. Erst nach diesem Votum werden der Stadtentwicklungsausschuss und der Stadtrat über die Art und Dichte der Bebauung entscheiden.

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(RP)
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