Hilden So kann der Bürger mitreden

Düsseldorf · Bei der Kommunalwahl ein Kreuzchen gemacht und das war's? Mitnichten. Jeder Hildener und jeder Haaner kann auf die politischen Entscheidungen in seiner Stadt Einfluss nehmen.

Die Hildener haben am 30. August einen neuen Stadtrat gewählt. 44 Männer und Frauen unterschiedlicher politischer Couleur werden in den nächsten fünf Jahren über das Schicksal der Stadt entscheiden. Der Bürger hat sein Kreuzchen gemacht – und damit hat es sich mit der politischen Einflussnahme? Mitnichten. Die Gemeindeordnung, das Informationsfreiheitsgesetz und die Hauptsatzung bieten Bürgern eine Reihe von Möglichkeiten, sich über politische Entscheidungsprozesse zu informieren oder daran mitzuwirken.

Informationen Der Rat und die Ausschüsse tagen öffentlich; lediglich Personal- und Grundstücksangelegenheiten von Privatleuten werden im nichtöffentlichen Teil behandelt. In jeder Sitzung gibt es eine Einwohnerfragestunde. Jeder kann eine Frage und zwei Zusatzfragen stellen, die sofort oder schriftlich innerhalb von vier Wochen beantwortet werden müssen. Bürger können außerdem im Rathaus zu Sachverhalten, die nicht dem Datenschutz unterliegen, Akteneinsicht verlangen.

Einwohnerantrag Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt wohnen und das 14.Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet. Bei mehreren Antragstellern zu einem Vorgang muss ein Sprecher benannt werden.

Mitwirkung bei Bauangelegenheiten Öffentliche und private Bauvorhaben bergen erfahrungsgemäß viel Zündstoff. Deshalb gibt es bei allen Bebauungsplänen, Vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Änderungen des Flächennutzungsplans eine Offenlage. Innerhalb einer genau definierten Frist können Bürger ihre Anregungen und Bedenken schriftlich einreichen oder im Rathaus zu Protokoll geben. Von Bauvorhaben unmittelbar Betroffene werden zu einer Bürgeranhörung geladen. Alle Anregungen, Einwände und Bedenken werden protokolliert und im weiteren Verfahren gewichtet.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Die Bürger können beantrage (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Dazu müssen sie eine bestimmte Anzahl von Unterschriften vorlegen. Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließen, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. In Hilden gab es in der letzten Ratsperiode zwei Bürgernbegehren: eins zur Umgestaltung des alten Marktes, dem die Ratsmehrheit beitrat, und eines zum Verkauf der Stadtwerke, das aus formalen Gründen scheiterte.

Bürgerbegehren und -entscheid müssen strenge formale Kriterien erfüllen.

Klageweg Bürgern, die mit Entscheidungen der Stadt nicht einverstanden sind, steht der Klageweg offen. Aktuelles Beispiel ist die Klage von Anwohnern der Bismarckstraße gegen die Baugenehmigung für die Sparkasse. "Bürgermitwirkung setzt voraus, dass man Interesse am Gemeinwesen hat", sagt Günter Scheib, der bis zum 20. Oktober Bürgermeister der Itterstadt war. "Und nicht erst dann, wenn der Bagger im Vorgarten steht."

(RP)
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