Kreis Mettmann Spielen, Klettern, Laufen: Das ist im Wald erlaubt

Kreis Mettmann · Hätten Sie's gewusst? Im Wald darf man mehr, als mancher denkt - zum Beispiel auch auf Bäume klettern. Jäger und Förster erklären die Regeln.

Kreis Mettmann: Spielen, Klettern, Laufen: Das ist im Wald erlaubt
Foto: Blazy, Achim (abz)

Der Herbst nähert sich mit großen Schritten. Die Blätter verfärben sich und werden bald zu Boden fallen. Die Sonne taucht Äste und Gehölz in mildes Licht: Das perfekte Wetter für einen Spaziergang im Wald. Aber was ist dort eigentlich alles erlaubt? Die RP hat nachgefragt.

"Grundsätzlich darf der Wald zum Zwecke der Erholung genutzt werden", sagt Gerd Spiecker, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Düsseldorf/Mettmann. Das bedeutet, dass Besucher sich überall aufhalten dürfen. Eigentlich auch abseits der Wege - "auf eigene Gefahr, versteht sich", sagt Spiecker. Allerdings wird das nicht gerne gesehen. "Das Wegenetz, besonders im Hildener Stadtwald, ist weit ausgebaut. Wir sehen es lieber, wenn sich die Besucher daran halten", sagt Förster Dennis Anders. Das ist besonders wichtig, wenn neue Bäume gepflanzt wurden. Diese Bereiche sind meist gekennzeichnet.

In Naturschutzgebieten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, sich jenseits der Wege aufzuhalten. "Das Problem ist, dass für viele Besucher nicht klar wird, wo und wann genau es sich um Naturschutzgebiete handelt. Oft weisen Schilder darauf hin.

Für Hunde gilt allgemein keine Leinenpflicht auf befestigten Wegen. "Wichtig ist, dass der Hund nur im Einflussbereich des Halters frei läuft", sagt der Hildener Förster. Für Kinder gilt bei der Begegnung mit Hunden: "Nicht anfassen. Man weiß nie wie ein Tier reagiert", rät Waldpädagogin Alexandra Mertin, Erzieherin der Waldgruppe der Kita Sonnenschein. Sie bringt den Kindern bei, wie man sich im Wald richtig zu verhalten hat. Schnecken oder Regenwürmer könne man anfassen und hochnehmen. "Aber nicht fallenlassen. Ich erkläre immer, dass das für die Tiere so ist, als wenn wir von einem Hochhaus springen würden", erzählt die Pädagogin. Außerdem erklärt sie den Kindern, was in den Wald mitgenommen werden darf beziehungsweise was unbedingt wieder mit nach Hause genommen werden muss: "Plastikflaschen, Taschentücher", gibt Mertin als Beispiele an.

Das ist laut Spiecker nicht in Ordnung: "Das Abreißen von Blättern. Man darf herabgefallene Blätter oder auch mal einen Stock mitnehmen. Aber was nicht geht, ist Holz für den eigenen Bedarf zu sammeln. Auch nicht, wenn es auf dem Boden liegt." Dafür müsse ein Leseschein beim Forstamt beantragt werden. Rechtliche Grundlage ist die so genannte Handstraußregelung im Bundesnaturschutzgesetz (Paragraf 39 Abs. 3 BNatSchG). Waldspaziergänge sind langweilig? Von wegen. Denn neben spazieren gehen bietet der Wald Raum für viele weitere Freizeitaktivitäten. So ist zum Beispiel das Klettern auf Bäumen geduldet, solange nichts beschädigt wird. "Es ist sogar erwünscht, dass Kinder den Raum zum Spielen nutzen und die Natur kennenlernen", sagt Hildens Förster Dennis Anders. Jedoch haften Eltern für ihre Kinder.

Für Reitbegeisterte gibt es ausgeschilderte Reiterwege, die schöne Strecken durch die Natur bieten. Allein der Hildener Stadtwald bietet Routen von insgesamt zwölf Kilometern für Reiter. Zudem ist auf den Fußgängerwegen generell auch das Radfahren erlaubt. "Was aber nicht geht, ist querfeldein mit dem Rad unterwegs zu sein", sagt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. "Tiere werden durch die Zerstörung und durch lautes Verhalten aus ihren Lebensräumen vertrieben", sagt Spiecker. Wer nicht sicher ist, zieht das Landesforstgesetz NRW zu Rate.

(RP)
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