Anonyme Anschuldigung in Hilden Staatsanwaltschaft entlastet Holger Reinders

Hilden · Gegen den Geschäftsführer der städtischen Seniorendienste Holger Reinders bestehe noch nicht einmal ein Anfangsverdacht. In einem anonymen Schreiben war dem Geschäftsführer unkorrektes Verhalten bis hin zur persönlichen Bereicherung und Vetternwirtschaft vorgeworfen worden.

 Erleichterung: Die Papiere, die Holger Reinders in der Hand hält, entlasten ihn.

Erleichterung: Die Papiere, die Holger Reinders in der Hand hält, entlasten ihn.

Foto: Ralph Matzerath

Die vergangenen knapp vier Monate waren für Holger Reinders, seine Familie und die städtischen Seniorendienste Hilden eine schwere Prüfung. Ebenso wie die Mitarbeiter stellte sich der Aufsichtsrat einstimmig hinter Reinders, schaltete aber das Landeskriminalamt ein.

"Es gibt keinen Anfangsverdacht und deshalb auch keine Ermittlungen", teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt Reinders Anwältin mit. Mit anderen Worten: An den Vorwürfen ist nichts dran. "Wir freuen uns, dass die Sache so ausgegangen ist", sagt Aufsichtsratsvorsitzender Hans-Werner Schneller: "Wir waren uns sicher, aber durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz gezwungen, das Landeskriminalamt einzuschalten."

"Die Situation war sehr belastend", gibt Reinders zu: "Nur das reine Gewissen und die eigene Gewissheit helfen nur bedingt." Seit 17 Jahren sei er Geschäftsführer der Seniorendienste Stadt Hilden. Nie hatte er sich etwas zu Schulden kommen lassen. "Und ein anonymes Schreiben reicht aus, um so etwas auszulösen": Das klingt bitter und zeigt, wie sehr ihn die gemeine Attacke des anonymen Denunzianten wohl doch getroffen hat. Reinders macht sich auch keine Mühe, das zu verbergen: "Der Aufsichtsrat hätte auch einen anderen Weg gehen können." Was meint er damit? Seine Anwältin, spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht, habe ihm erklärt, das Korruptionsbekämpfungsgesetz komme erst nach einer Verurteilung zum Tragen, erläutert Reinders: "Sie hat die Anzeige (des Aufsichtsrates) als bloße Weiterleitung des anonymen Schreibens gesehen."

Bürgermeisterin Birgit Alkenings, Vorsitzender der Gesellschafter-Versammlung (in der alle Ratsfraktionen vertreten sind), widerspricht ihm: "Das Korruptionsbekämpfungsgesetz ist extrem schwierig. Schon bei bloßen Anzeichen muss Anzeige erstattet werden. Sonst macht sich der Aufsichtsrat unter Umständen sogar strafbar." Das sei bei öffentlichen Unternehmen anders als bei privaten Firmen.

Wenn ein einziger bösartiger Denunziant so viel Macht erhalte, stimme mit dem ganzen System etwas nicht, sagt dazu der betroffene Geschäftsführer: "Jeder kann heute über jeden alles behaupten. Und wenn der Beschuldigte im öffentlichen Bereich arbeitet, wird sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet." Reinders ist für rund 150 Mitarbeiter und einen Umsatz von etwa 15 Millionen Euro verantwortlich. Da könne es gar nicht ausbleiben, dass er auch schon mal dem einen oder anderen auf die Zehen getreten sei: "Ich habe schon gemerkt, dass einige Menschen nur zu gern bereit waren, die üblen Vorwürfe gegen mich zu glauben." Er habe schon einen Verdacht, wer ihm das angetan habe: "Das muss ich dann aber auch beweisen."

"Ich möchte mir gar nicht vorstellen, dass solche anonyme Beschuldigungen Schule machen", sagt Michael Deprez, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. 2018 erreicht Reinders das Rentenalter. "Ich würde gerne früher gehen", sagt er. Das hinge nicht nur mit der gerade überstandenen Denunziation zusammen - aber eben auch. Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung seien über seine Pläne informiert. 2017 müssten sich die Heime massiven Gesetzesänderungen stellen. Reinders: "Ich möchte auf jeden Fall einen vernünftigen Übergang gewährleisten."

(RP)
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