Hilden Stadt: Baumfällung am Schalbruch ist genehmigt

Hilden · Die große Linde musste der Zufahrt für ein neues Mehrfamilienhaus weichen. Ersatzgeld wurde gezahlt.

 An der Stelle, wo die Linde stand, entsteht gerade eine Zufahrt.

An der Stelle, wo die Linde stand, entsteht gerade eine Zufahrt.

Foto: ola

"Ohne ersichtlichen Grund" wurde am Freitag eine große Linde am Schalbruch gefällt", informierte ein Anwohner die RP: "Nachbarn sind empört. Vielleicht können Sie recherchieren, wer dafür verantwortlich ist?" Das hat unsere Zeitung getan. "Die Fällung war beantragt und genehmigt", teilt Achim Hendrichs, Sachgebietsleiter Grünflächen/Forst, mit. Auf dem Grundstück Schalbruch 17 werde ein Mehrfamilienhaus gebaut: "Die Zufahrt ist nur dort möglich, wo die Linde stand. Deshalb musste der Baum weichen. Das Ersatzgeld ist bereits gezahlt worden. Wo die Ersatzpflanzung vorgenommen wird, ob auf dem Grundstück oder anderswo, ist noch offen."

Seit 16. November 2010 hat die Stadt wieder eine Baumschutzsatzung. Sie wurde nach jahrelanger, kontroverser Diskussion mit der denkbar knappen Mehrheit von einer Stimme in geheimer Abstimmung im Stadtrat beschlossen. Seitdem ist es ruhig geworden um das ehemalige Aufreger-Thema. Die Baumschutzsatzung schützt bestimmte Bäume (nicht Nadelbäume, Birken, Pappeln und Kulturobstbäume) mit einem Stammumfang von mindestens 90 Zentimetern, gemessen einen Meter über dem Erdboden.

Auch geschützte Bäume dürfen unter bestimmten Umständen gefällt werden, wenn das Bauverwaltungsamt - wie im aktuellen Fall - eine Genehmigung erteilt. Etwa wenn der Baum krank ist, er die Wohnung unzumutbar beschattet, oder wenn das Grundstück kleiner als 300 Quadratmeter ist. "Viele Bürger fragen bei uns nach, bevor sie zur Säge greifen", sagt Hendrichs erfreut.

(cis)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort