Hilden Stadtrat beschließt Einkaufssonntage

Hilden · Die Gewerkschaft verdi hat erhebliche Bedenken gegen die Hildener Regelung. Dezernent: "Bei uns ist alles rechtens."

 Hochbetrieb beim verkaufsoffenen Sonntag vor Weihnachten. Ob diese Aktion am vierten Advent 2016 wiederholt wird, ist noch nicht entschieden.

Hochbetrieb beim verkaufsoffenen Sonntag vor Weihnachten. Ob diese Aktion am vierten Advent 2016 wiederholt wird, ist noch nicht entschieden.

Foto: ola

Auf Antrag des Stadtmarketings sollen im neuen Jahr sonntags wieder viermal die Geschäfte im Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring und viermal in der Innenstadt öffnen. Sechs der acht Termine stehen nach Zustimmung des Stadtrates bereits fest. Zwei Innenstadt-Termine will Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand noch nachmelden, wenn gemeinsam mit den Innenstadt-Händlern die Erfahrungen mit dem Sonntagseinkauf am 20. Dezember dieses Jahres ausgewertet worden sind.

Anders als die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer Düsseldorf hat die Gewerkschaft verdi "erhebliche Bedenken" gegen die Freigabe, erläutert Gewerkschaftssekretär Michael Sievers. Er beruft sich auf einen Erlass des Wirtschaftsministeriums NRW vom 20. Dezember 2015, der sich wiederum auf ein brandaktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 bezieht.

Die Richter hatten einer Normenkontrollklage einer Gewerkschaft gegen eine bayerische Gemeinde stattgegeben. Der Markt und nicht die Ladenöffnung am Sonntag müssten den öffentlichen Charakter des Tages prägen, fordert das Bundesverwaltungsgericht.

Dazu müsse der Markt für sich genommen viele Besucher anziehen. Ihre Zahl müsse die der Sonntags-einkäufer übersteigen. Außerdem müsse die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt bleiben. Das Landeswirtschaftsministerium betont in seinem Erlass: "Einen Anlass zu schaffen, um eine Rechtfertigung für eine Sonntagsöffnung herzustellen, reicht dagegen nicht aus." Für Verdi erfüllt der Antrag des Stadtmarketings Hilden nicht die Kriterien des Ladenöffnungsgesetzes NRW und des Landeswirtschaftsministeriums: "Möglicherweise (kommt) eine Überprüfung durch entsprechende Aufsichtsbehörden in Betracht."

Die Hildener Grünen sind gegen die Einkaufssonntage. "Ich weiß nicht, ob sie rechtssicher sind", sagte Klaus-Dieter Bartel: "In jedem Fall ist die Begründung kurios." Damit meint er, dass der Selgros-Trödel an der Oststraße als Anlass für die Sonntagsöffnung der Möbler im Gewerbegebiet Ellerstraße/Westring herhalten muss. Die Bürgeraktion sehe die "Inflation der Einkaufssonntage" kritisch, so Ludger Reffgen. CDU, FDP und SPD stimmten für den Sonntagseinkauf. Er werde gerne auch von Familien genutzt, betonte Marion Buschmann (CDU).

Hilden ziehe 35 Prozent Kaufkraft aus dem Umland an, meint Thomas Remih (FDP): "Da dürfen wir nicht schlafen." Jeder Händler könne selbst entscheiden, ob er sich an dem Sonntagseinkauf beteilige. "Wir gehen davon aus, dass die Hildener Regelung rechtssicher ist", sagte Anabela Barata (SPD). Der Sonntagseinkauf dient den Händlern und der Stadt, glaubt Friedhelm Burchartz (Allianz): "Auch die Kirchen sind nicht wirklich dagegen."

"Verdi muss wissen, was sie tut", sagt Wirtschaftsdezernent Norbert Danscheidt zu der Ankündigung der Gewerkschaft, sich gegebenenfalls an Aufsichtsbehörden zu wenden: "Hilden ist eine Gemeinde ohne Stadtteile. Das Gesetz sagt: Wenn es keine Stadtteile gibt, reicht eine publikumsträchtige Veranstaltung im Stadtgebiet als Anlass für einen Sonntagseinkauf aus." Modenschau mit Frühlingsfest, Autoschau, Selgros-Trödelmarkt, Bücher- und Herbstmarkt seien eigenständige Publikumsmagneten wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert. Danscheidt: "Andere Städte verzichten nicht auf die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf. Ich möchte nicht, dass unsere Einzelhändler benachteiligt werden."

(RP)
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