Hilden Städte zahlen mehr für Kinder-Unterhalt

Hilden · Die neue Düsseldorfer Tabelle erhöht auch die Belastung der Kommunen für Unterhaltsvorschuss

mettmann (gök/von) Das Entlastungspaket für Familien bringt auch mehr Geld für Alleinerziehende. Seit 1. August gilt die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (Infobox). Sie regelt seit 1962, wie viel Geld diesen Kindern - deutschlandweit lebt jedes siebte Kind bei nur einem Elternteil - zusteht. Und deren Novellierung hat Auswirkungen auf den Unterhaltsvorschuss. Den bekommen die Alleinerziehenden, deren Kinder keinen oder einen nur unregelmäßigen Unterhalt des anderen Elternteils bekommen. Oder denen die Summe nicht rechtzeitig bezahlt wird. Und wenn Unterhaltspflichtige nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, müssen die Städte einspringen. Und dies führt zu einer ständigen erheblichen Belastung der Kommunen. Zum Stichtag 31. Juli hatte die Stadt Hilden 277 solcher Fälle auf dem Tisch, sechs mehr als im Vorjahr. Durch die neue Variante der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich die Beiträge in der Altersstufe null bis fünf Jahre von 133 Euro auf 144 Euro - das Kindergeld ist dabei bereits abgezogen. In der Altersstufe II sechs bis zwölf Jahre steigt der Betrag von 180 Euro auf 192 Euro. Entsprechend mehr muss die Stadt nun für den Vorschuss kalkulieren. Knapp die Hälfte des Geldes, 46,6 Prozent kommt vom Land, "den größeren Rest muss die Stadt aufbringen", wie die stellvertretende Sozialamtsleiterin, Andrea Nioduschewski, sagt. Sobald ein Vater bewiesen hat, dass er wieder regelmäßig zahlt, zieht sich das Amt zurück: "Er überweist dann direkt an die Familie und nicht mehr an uns", erklärt sie. "Jeder Monat, in dem wir als Amt raus sind, wird dem Kind ja wieder angerechnet."

Schließlich darf der Vorschuss höchstens 72 Monate insgesamt gezahlt werden. Generell können Alleinerziehende - in neun von zehn Fällen leben die Kinder bei der Mutter - dieses Geld für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres beantragen. Eine Einkommensgrenze für die Alleinerziehenden gibt es nicht. Aber natürlich eine Staffelung je nach Kindesalter. Weil die Erhöhung rückwirkend gilt, wird das erhöhte UVG ab dem 1. Juli 2015 bezahlt.

(RP)
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