Hilden/Haan Stromkunden können bei Preiserhöhungen kündigen

Hilden/Haan · Gericht: Auch wenn Steuern und Abgaben steigen.

Das Landgericht Düsseldorf hat eine wichtige Grundsatz-Entscheidung für Stromkunden gefällt, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Kunden haben ein Kündigungsrecht auch dann, wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen.

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 22.10.2015, Aktenzeichen 14d O 4/15, nicht rechtskräftig) hat entschieden, dass das gesetzliche Sonderkündigungsrecht in diesem Fall nicht ausgeschlossen sein darf. Eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromio GmbH haben die Richter für unwirksam erklärt.

Wird das Urteil rechtskräftig, können Kunden Geld aus Preiserhöhungen, die sich auf diese unzulässige Klausel stützten, zurückverlangen, so die Verbraucherschützer. Außerdem beanstandete das Gericht das Vorgehen der Stromio GmbH, wonach Interessenten - schon während sie noch bestellten - zwingend eine Einzugsermächtigung erteilen mussten. "Hoheitliche Belastungen" wie Steuern, Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50 Prozent des Strompreises aus. In der Energiebranche finden sich derzeit vermehrt Vertragsklauseln, die das gesetzliche Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preisänderungen aufgrund dieser Faktoren ausschließen. Damit können Anbieter dann ihre Preise erhöhen, ohne dass Kunden kündigen und den Energieversorger wechseln können. Eine solche Klausel hat das Landgericht Düsseldorf der Stromio GmbH nun untersagt.

Um ihre Rechte für den Fall zu wahren, dass der Richterspruch rechtskräftig wird, müssen Kunden rechtzeitig Widerspruch gegen eine Jahresrechnung einlegen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können sie einer Rechnung binnen drei Jahren rückwirkend auf den Tag genau widersprechen. Gegen eine Jahresrechnung vom 30. November 2013 könnte daher noch bis zum 30. November 2016 widersprochen werden.

(cis)
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