Hilden Tipps für störungsfreie Nachbarschaft

Hilden · Feiern im Freien, Grillen, Rasen mähen: Im Sommer fühlen sich viele Bürger gestört. Wir klären, was geht, und was nicht.

 Ruhe und Erholung ist mit Vorschriften geschützt. Das Ordnungsamt musste im Vorjahr nur 12 Anzeigen wegen Ruhestörung nachgehen.

Ruhe und Erholung ist mit Vorschriften geschützt. Das Ordnungsamt musste im Vorjahr nur 12 Anzeigen wegen Ruhestörung nachgehen.

Foto: dpa-tmn

Viele glauben, einmal im Jahr darf man richtig auf die Pauke hauen und auch zu später Stunde noch tüchtig feiern. Das ist falsch, stellt Daniel Beier, stellvertretender Leiter des Hildener Ordnungsamtes, klar. Vor allem im Sommer wird die Polizei häufig wegen nächtlicher Ruhestörung gerufen. Schreiben die Beamten eine Anzeige, muss sich das Ordnungsamt mit dem Fall beschäftigen. Im vergangenen Jahr musste das Ordnungsamt mit zwölf Ruhestörungen nachgehen.

"Bei einer eng bebauten Stadt mit fast 56 000 Einwohnern spricht diese geringe Zahl für eine hohe Toleranz der Bürger", kommentiert Beier. Wegen Ruhestörung wurden 2014 neun Verwarngelder (ab 35 Euro) und drei Bußgelder (ab 75 Euro) verhängt. "Das sind alles Einzelfallentscheidungen", betont Beier. "Entscheidend für uns ist, was die Polizei feststellt."

Mittagsruhe Es gibt in Nordrhein-Westfalen kein Landesgesetz und in Hilden auch keine Ortssatzung, die eine generelle Mittagsruhe festlegt. Allerdings sehen viele Mietverträge eine Mittagsruhe vor. Dann muss sie auch eingehalten werden. Bei Problemen ist dann aber nicht das Ordnungsamt zuständig, sondern Mieter und Vermieter müssen sich miteinander einigen.

Nachtruhe Paragraf 9 des Landesimmissionsschutzgesetzes verbietet zwischen 22 Uhr und sechs Uhr alle Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Das kann in reinen Wohngebieten schon eine mitternächtliche Unterhaltung auf Nachbars Terrasse sein. Bei Feiern vorher die Nachbarn informieren oder am besten dazu einladen, rät Siebert. Dann gebe es in der Regel auch keine Beschwerden.

Rasen mähen Nach der Geräte- und Maschinenlärmverordnung (2002) ist Rasenmähen montags bis samstags von sieben bis 20 Uhr ohne Einschränkung erlaubt. Das gilt auch für Rasentrimmer oder Bohrmaschinen. Ausnahme: Laubbläser und Laubsammler dürfen hingegen werktags nur von neun bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr eingesetzt werden.

Grillen "Das ist eine der wenigen Sachen, die in Deutschland nicht abschließend geregelt sind", erklärt Daniel Beier. Es gebe zwar jede Menge, auch höchstrichterliche, Urteile. Das seien aber alles Einzelfallentscheidungen. In vielen Mietverträgen sei das Grillen geregelt. Entscheidend sei, ob die Nachbarn "erheblich belästigt" werden und wie häufig gegrillt werde: "Wer jeden Tag den Grill anwirft, wird Probleme bekommen." Zum Thema Grillen erhalte das Hildener Ordnungsamt viele Anfragen, aber keine Beschwerden. Für Beier ist das positiv und heißt für ihn: Die Hildener arrangieren sich.

Sonn- und Feiertagsruhe Dann ist alles, was "öffentlich bemerkbar" ist, verboten, etwa Rasen mähen, bohren, Auto waschen oder auch Umzüge. Beier: "Wir hatten auch schon Beschwerden wegen Bauarbeiten an hohen kirchlichen Feiertagen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort