Hilden Verbraucherzentrale hilft bei Ärger mit Bankentgelten

Hilden · Ob Kreditkarte oder Girokonto: Kunden müssen nicht jede Gebührenerhöhung und jedes neu verlangte Entgelt der Banken hinnehmen. Damit sie sich im Gebühren-Dschungel zurecht finden, gibt Elisabeth Schoemakers von der Verbraucherzentrale in Langenfeld Tipps:

Konto wechseln Flattert eine Preiserhöhung fürs Girokonto ins Haus, können Verbraucher kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen.

Widersprechen Kunden können einer Preiserhöhung widersprechen. Der Vertrag läuft dann zu den bisherigen Konditionen weiter. Im Gegenzug macht die Bank aber womöglich von ihrem eigenen Kündigungsrecht Gebrauch. Spätestens dann muss man sich auf die Suche nach einem neuen Institut machen.

"Kontowechsel light" Verbraucher, die mit der Preiserhöhung einverstanden sind oder die Bank nicht wechseln wollen, müssen nichts veranlassen. Das Konto läuft dann zu den neuen Konditionen weiter. Doch auch hier lohnt sich die Recherche. Oft bietet die eigene Bank verschiedene Kontomodelle an. Unter Umständen passt ein anderes, womöglich billigeres Modell besser zu den eigenen Bedürfnissen.

Juristische Prüfung: Wurde Verbrauchern bereits ein Entgelt berechnet, können sie dies juristisch prüfen lassen: Ist es unzulässig, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Bei solchen Fragen und Problemen hilft das neue Angebot "Beratung zu Bankdienstleistungen" der Verbraucherzentrale in Langenfeld. Fachleute prüfen, ob ein Bankentgelt zulässig ist und erklären, wie Kunden auf eine Preisänderung reagieren können. Die neue Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale in Langenfeld kostet 9 Euro. Ist eine Rechtsvertretung nötig, fallen 25 Euro an. In komplexeren Fällen übernimmt ein Honorarrechtsanwalt die Beratung für 30 Euro.

(bine)
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