Hilden/Haan Wählen gehen - das müssen Sie wissen

Hilden/Haan · Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist? Wo kann ich überhaupt wählen? Und was bedeuten Erst- und Zweitstimme eigentlich?

Der Stimmzettel zur Landtagswahl morgen ist lang, zu lang für diese Zeitungsseite: 31 Parteien stehen zur Wahl, unser Bild kann sie bis zur Nummer 28 wiedergeben. Die Kandidaten, die mit der Erststimme wählbar sind, stehen hingegen auf der übersichtlicheren Liste links. Der Name "Erststimme" kann eine Priorität vortäuschen, die sie tatsächlich nicht hat. In anderen Bundesländern heißt sie deshalb auch "Personenstimme".

Die Erststimme Die Parteien haben zuvor intern festgelegt, wer ihr "Direktkandidat" wird. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält ein sogenanntes "Direktmandat" und wird Abgeordneter, alle anderen Kandidaten gehen leer aus. Prominentes Beispiel war vor fünf Jahren Jens Geyer. Der SPD-Mann holte aus dem Stand die meisten Erststimmen und beendete damit die Jahre Dieter Clausers als CDU-Abgeordneter. Nun kann es Geyer genau so ergehen: Seine direkte Konkurrentin ist die CDU-Frau Claudia Schlottmann, der durchaus realistische Chancen eingeräumt werden.

Die Zweitstimme hingegen ist die "Parteienstimme". Wer also möchte, dass beispielsweise die Grünen gestärkt werden, muss nicht den grünen Direktkandidaten wählen, sondern sein Kreuz bei der Zweitstimme den Grünen geben. Mit der Zweitstimme werden nur Parteilisten gewählt, die Reihung der Kandidaten steht fest. Das heißt: Je mehr Stimmen eine Partei auf sich vereinigen kann, desto weiter "zieht" die Liste. Die Spitzenkandidaten stehen jeweils auf Platz 1 ihrer Liste - also Armin Laschet für die CDU, Hannelore Kraft für die SPD und so weiter. Erst- und Zweitstimme sind voneinander unabhängig.

Die geteilte Stadt Das Hildener Stadtgebiet teilt sich in die Wahlkreise Mettmann I und Mettmann II. Das bedeutet, dass der abgebildete Wahlzettel nur für die Hälfte der Stadt gilt, die andere Hälfte hat andere Direktkandidaten. In der Wahlbescheinigung, die jeder Wahlberechtigte vor rund vier Wochen erhalten hat, steht, zu welchem Wahlkreis er gehört - ob er also Manfred Krick (SPD) und Christian Untrieser (CDU) wählen kann oder eben Geyer und Schlottmann. Mettmann I besteht aus den Gemeinden Langenfeld und Monheim sowie der Gemeinde Hilden mit Ausnahme der Wahlbezirke 3090, 3100, 3170, 3180 und 3200 bis 3230. Mettmann II besteht aus Erkrath und Haan, von der Gemeinde Hilden die Wahlbezirke 3090, 3100, 3170, 3180 und 3200 bis 3230 sowie die Gemeinde Mettmann ohne die Kommunalwahlbezirke 5020, 5150, 5160, 5170, 5180, 5190 und 5200.

Briefwahl Bis gestern Mittag lagen in Hilden 8398 Briefwahlanträge vor, so viele wie nie zuvor. Das Wahlamt ging zu dem Zeitpunkt davon aus, dass es insgesamt 8425 würden. Ein Antrag wurde zu Fuß zugestellt, weil der Antragsteller sich erst gestern meldete. In Haan hatten bis gestern Nachmittag 4930 Wähler ihre Stimme abgegeben, ebenfalls Rekord für eine Landtagswahl dort.

Die Wahlbenachrichtigung ist nicht aufzufinden Das ist kein Grund, nicht wählen zu gehen. Die Namen aller Wahlberechtigten sind in den Wahllokalen sowieso auf den Listen hinterlegt. Wichtig ist daher, dass Sie in das für Sie vorgesehene Wahllokal gehen. Dort müssen Sie sich ausweisen (Personalausweis) und werden auf der Liste abgehakt. Wer nicht weiß, wo sein Wahllokal ist, schaut auf den Stadtseiten hilden.de oder haan.de nach. Dort gibt es Informationen zur Wahl samt Hinweisen wie etwa "Wahlbezirke nach Straßen". Achtung: In Hilden haben sich die Zuschnitte der Wahlkreise seit der letzten Wahl 2012 geändert, das kann auch eine Änderung Ihres angestammten Wahllokals bedeuten. Die Wahllokale haben bis 18 Uhr geöffnet.

Geheime Wahl Die Wahlkabinen in den Lokalen sind zu nutzen. Dort müssen die Kreuze gemacht und muss der Stimmzettel gefaltet werden. Das darf nicht außerhalb der Kabine passieren, schon gar nicht öffentlich ersichtlich. Damit würde Ihre Stimme ungültig. Unleserliche oder unterschriebene Stimmzettel gelten ebenfalls als ungültig. Die Auszählung der Stimmen ist hingegen wieder öffentlich. Für Blinde und Sehbehinderte gibt es Schablonen, auch für sie gilt natürlich das Wahlgeheimnis.

Nicht einfach wegbleiben Wer nicht wählen möchte, sollte trotzdem ins Wahllokal gehen und seinen Stimmzettel als ungültig kennzeichnen. Das bewirkt, dass seine Stimme gezählt wird und derjenige nicht zu der Gruppe der Nichtwähler gehört. Das haben soeben übrigens viele Franzosen praktiziert: Sie wollten sich für keinen der beiden Präsidentschaftskandidaten entscheiden und haben mit "ungültig" gestimmt. Durch die Nichtteilnahme an Wahlen wird die Bezugsbasis (gültige Stimmen), auf die sich der relative Anteil einer Partei bezieht, verkleinert. Nach den Regeln der Bruchrechnung wird also der Nenner zunächst einmal kleiner. Besonders Parteien mit einer stabilen Stammwählerschaft profitieren dadurch vom konstanten Zähler (Stimmenzahl). Nichtwähler nutzen also den Großen, dem Wahlgewinner in der Regel - das wissen viele nicht, die ja gerade wegbleiben, weil sie die Etablierten ablehnen.

Meinungsforschung Erstmals lässt der Kreis im Rahmen einer Befragung Daten ermitteln, die Auskunft über Wählerwanderung oder Parteienbindung geben. In ausgewählten Wahllokalen werden Wähler nach der Stimmabgabe gebeten, einen zweiseitigen Fragebogen (anonym) auszufüllen. In Hilden sind die Wahlforscher im Wahllokal des Bezirks 3040 zu Gast. In Haan werden Wähler in den Wahllokalen der Bezirke 1080 und 1100 befragt.

Bringdienste Der Wahlfahrdienst der SPD Gruiten ist bestellbar unter Telefon 02104 7833666 oder unter 0152 21929716. Die SPD Haan unter Telefon 02129 4622. Die CDU Hilden bietet den Dienst während der Öffnungszeiten der Wahllokale an unter Telefon 02103 21188.

Präsentation der Ergebnisse In Hilden treffen sich Verwaltungsmitarbeiter ab 18 Uhr in Raum 105 des Rathauses. In Haan kommen Interessierte im Sitzungssaal des Rathauses zusammen. Darüber hinaus kommen die meisten Direktkandidaten ins Kreishaus nach Mettmann, und es gibt Wahlpartys der Parteien in den Städten.

(RP)
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