Hilden/Haan Wenn Bauarbeiter Strom abstellen

Hilden/Haan · Vermieter muss Mieter informieren, hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Der Vermieter muss seine Mieter rechtzeitig informieren, wenn wegen Bauarbeiten der Strom abgestellt wird. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az. 9 C 290/15) entschieden. Darauf weist der Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land hin. In dem vor dem AG Bremen verhandelten Fall ging es um eine freie Journalistin. Sie beantragte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass auf Probleme in der Stromversorgung rechtzeitig hingewiesen werden muss.

In seiner Entscheidung stellte das Amtsgericht Bremen fest, dass die Vermieterin bei anstehenden Bauarbeiten mindestens drei Tage vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich auf eine Unterbrechung der Stromversorgung hinzuweisen hat. Die Richter machten deutlich, dass ein Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet ist, notwendige Baumaßnahmen zu dulden. Allerdings hat der Vermieter im Gegenzug dafür Sorge zu tragen, dass solche Beeinträchtigungen den Mieter nur geringfügig belasten. Im konkreten Fall hätte die Vermieterin die Mieter des Wohnhauses über den genauen Zeitraum und die mögliche Dauer der Stromunterbrechung informieren müssen. Auch weil die Klingel Wohnhauses zeitweise ausfiel.

(cis)
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