Haan Windhövel: Stadt nicht in der Pflicht

Düsseldorf · Den Vorwurf, die Stadt hätte sich vorab strategisch günstige Grundstücke sichern müssen, um sie interessierten Investoren für den Bau des Einkaufszentrums zur Verfügung zu stellen, kommentiert Beigeordneter Matthias Buckesfeld mit "Unsinn". Am Dienstag stellt er sich im Rat zur Wiederwahl.

Das Windhövel-Center steht heute wieder einmal auf der Tagesordnung des Rates — indirekt. Denn dass sein Bürgerantrag "Alternative Innenstadtentwicklung" in der heutigen Sitzung an den Planungs- und Umweltausschuss verwiesen werden soll, nachdem er in der Dezember-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat delegiert wurde, ärgert Hans-Peter Bretschneider. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative Haaner Innenstadt und bekennender Gegner der geplanten Shopping-Mall wehrte sich in besagtem Antrag dagegen, "die Innenstadt am westlichen Neuen Markt aufwändig, umweltunfreundlich, städtebaulich trostlos und wirtschaftlich ohne realistische Perspektive durch ein riesiges Einkaufscenter dominieren zu wollen".

ITG hat sich Grundstücke gesichert

Schützenhilfe erhielt Bretschneider jetzt von den Linken. Deren Sprecher Klaus Negro wirft der Stadt vor, dass der nach dem Urteil der Vergabekammer einzig mögliche Verhandlungspartner — die HBB Gewerbebau Projektgesellschaft mbH Lübeck — nur deshalb nicht weiterarbeiten könne, weil die Stadt es zugelassen habe, "dass sich ein anderer potentieller Investor, die ITG, Optionen auf private Grundstücke gesichert hat, ohne die ein Einkaufscenter keinen Sinn macht".

Dem Investor aus Düsseldorf sind mittlerweile Bauvoranfragen für ein großes Textilhaus am Neuen Markt und eine Apotheke an der Kaiserstraße positiv beschieden worden. Dass der Grundstückserwerb Aufgabe der Stadt gewesen sei, um sie dem letztlich ausführenden Investor zu sichern — so deuten Bretschneider und Negro den Kammer-Spruch — ist aus Sicht des Baudezernenten Matthias Buckesfeld hingegen "völliger Unsinn: Die Vergabekammer ist kein Gericht, sondern eine Institution der Bezirksregierung, die als solche den Flächenerwerb überhaupt nicht anordnen kann". Die Stadt könne nur die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen, bekräftigte Buckesfeld gegenüber der RP. Überdies habe sie überhaupt kein Geld, um sich in den blauen Dunst hinein Grundstücke auf Lager zu legen, auf denen sie dann womöglich sitzenbleibe.

"Städtebauentwicklung blockiert"

Vielmehr habe die Kammer durch ihr "wochenlanges Hinauszögern" eigene Unsicherheit hinsichtlich eines von der EU aufgenötigten Vergabeverfahrens gezeigt, das "an der Lebenswirklichkeit vorbei geht". Dadurch werde lediglich die städtebauliche Entwicklung blockiert. Die Forderung, "endlich diese unsägliche Vergaberecht-Regelung zu kippen", spiegele sich auch in der Beschwerde wider, die die Stadt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat.

(RP)
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