Prozess um Erkrather Zuhälter Sandkastenliebe endet im Rotlichtmilieu

Erkrath/Wuppertal · Berufung vor dem Amtsgericht in Wuppertal: Neu aufgerollt wurde der Prozess gegen einen Angeklagten, der seine ehemalige Freundin zwang, in einem Erkrather Bordell anschaffen zu gehen.

 Das Urteil wurde bestätigt: zwei Jahre und zehn Monate. Nach seiner Haftstrafe wird der Angeklagte nach Rumänien abgeschoben.

Das Urteil wurde bestätigt: zwei Jahre und zehn Monate. Nach seiner Haftstrafe wird der Angeklagte nach Rumänien abgeschoben.

Foto: Sabine Maguire

Es begann als Sandkastenliebe und endete im Rotlichtmilieu. Genau genommen im Bordell "Magnum" an der Heinrich-Hertz-Straße, das durch opulente Werbeplakate von sich reden gemacht hatte. Gestern wurde vor dem Wuppertaler Landgericht eine vermeintliche Liebesgeschichte verhandelt, die den Angeklagten direkt vom Bordell aus hinter Gitter gebracht hatte und seine ehemalige Freundin dazu, irgendwo in Spanien unterzutauchen.

Freundin auf den Strich geschickt für den Traum vom gemeinsamen Leben

Zwischen dem Sandkasten und der Parallelwelt im Erkrather Industriegebiet lagen etliche Jahre, in denen der Angeklagte seine Geliebte zur Prostitution gezwungen hatte. Selbst geschieden und Vater eines kleinen Sohnes, hatte sich der Rumäne zusammen mit seiner Jugendliebe eine Zukunft in Deutschland vorgestellt. Kinder, Hauskauf, Familie: All das sei Bestandteil eines gemeinsamen Plans gewesen.

Dazu gehörte die Idee, für das nötige Geld die Geliebte auf den Strich zu schicken. Als die Frau das nicht mehr wollte, scheint die Sache aus dem Ruder gelaufen zu sein. Es folgten Kontrollanrufe auf dem Handy, irgendwann auch Schläge mit Fäusten oder der Gürtelschnalle ins Gesicht - und am Ende Fußtritte. Einer dieser gewalttätigen Übergriffe des Mannes endete damit, dass das bewusstlose Opfer vom Angeklagten unter die Dusche geschleift wurde.

Berufung, weil das Opfer in Spanien untertauchte

Als die Frau die Gewaltexzesse nicht mehr aushielt, rief sie vom Erkrather Bordell aus die Polizei. Es folgte die Verhaftung des Gewalttäters und eine Anklage vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil damals: zwei Jahre und zehn Monate Freiheitsentzug.

Dagegen hatte die Verteidigerin des Angeklagten Berufung eingelegt. Begründung: Das in Spanien untergetauchte Opfer habe vor Gericht nicht als Zeugin aussagen wollen. Daher lasse sich nicht klären, ob die fernmündlich mitgeteilten Angaben der Wahrheit entsprächen. Dazu sei auch nicht sicher feststellbar, ob sich das Opfer - wie behauptet - in Behandlung befinde. Aus diesem Grund wollte die Verteidigerin für ihren Mandanten einen Freispruch erwirken.

Am Mittwoch begann das Berufungsverfahren mit dem Einwand des Richters, dass man beim Amtsgericht einen Fehler gemacht habe, da es sich bei Menschenhandel, Zuhälterei und schwerer Körperverletzung um drei voneinander getrennte Straftatbestände gehandelt habe, die nicht hätten zusammen verhandelt werden dürfen.

"Hätte man korrekt verhandelt, wären wohl mindestens sieben Jahre Freiheitsentzug herausgekommen", ließ Richter Dr. Klaus Blume den Angeklagten wissen. Überlegen solle der sich auch, ob die im kommenden Sommer, nach der Verbüßung der Halbstrafe, anstehende Abschiebung nach Rumänien nicht eine Option sei. "Würden wir das Berufungsverfahren eröffnen, würden Sie möglicherweise schlechter dastehen als bislang", ließ der Richter den Angeklagten wissen.

Der besprach sich kurz mit seiner Anwältin, die die Berufung zurückzog und bei der Staatsanwaltschaft vermerken ließ, dass man sich nun aber mit der Abschiebung beeilen solle, um die Haftstrafe nicht über das notwendige Maß hinaus auszudehnen.

(magu)
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