Hückelhoven Bericht: Kindeswohl im Blick

Hückelhoven · Jugendamt wird aktiv, wenn Verdacht besteht, dass Kinder gefährdet sind.

 Kind in Not. Das Jugendamt geht Gefährdungsverdacht nach.

Kind in Not. Das Jugendamt geht Gefährdungsverdacht nach.

Foto: dpa

Die Erziehung und der Schutz der Kinder ist Aufgabe der Eltern. Doch kommen diese dem nicht nach und gibt es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, muss das Jugendamt diesen Hinweisen nachgehen. In diesem Jahr gingen beim Jugendamt in Hückelhoven bis Ende August 58 Meldungen mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ein. In drei Fällen bestätigte sich dieser Verdacht und Mitarbeiter des Jugendamtes mussten die Kinder in Obhut nehmen. Sieben Mal stellte das Jugendamt eine "latente Kindeswohlgefährdung" fest, woraufhin mit den Eltern eine Schutzvereinbarung getroffen wurde. Keine Gefährdung des Kindeswohls lag in den 48 anderen Fällen vor. Allerdings wurde bei elf dieser Fälle weiterer Hilfsbedarf festgestellt, beispielsweise wurde Familienbetreuung benötigt.

Diese Zahlen stellte Caroline Forschelen, Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes, dem Jugendhilfeausschuss der Stadt vor. "Wir sind jetzt schon bei 58 Meldungen", sagte sie. Im vergangenen Jahr waren es 68 Meldungen, bei deren Überprüfung in zwei Fällen Kinder durch das Jugendamt in Obhut genommen werden mussten. 44 Mal lag keine Gefährdung des Kindeswohls vor. Caroline Forscheln hofft, dass die Höchstzahl von 74 Meldungen im Jahr 2009 in diesem Jahr nicht erreicht wird. Doch gerade in den vergangenen Wochen sei es sehr unruhig geworden.

Nach zahlreichen Kindesmisshandlungen mit Todesfolgen und anschließenden Strafverfahren gegen Jugendamtsmitarbeiter deutschlandweit habe sich der Kinderschutz im Jahr 2005 deutlich verbessert. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sei damals ein "Meilenstein" im Kinderschutz eingeführt worden. Darin ist der "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" festgelegt. Nach diesem Schutzauftrag muss das Jugendamt jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung mit mehreren Mitarbeitern nachgehen. Im Gesetz heißt es: "Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen."

In Hückelhoven gibt es seit 2008 eine Dienstanweisung, die regelt, wie die Mitarbeiter bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen haben. 2013 wurde diese Anweisung nochmals neuen Gesetzen angepasst. Zudem wurden die Mitarbeiter geschult. Jede Meldung mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung beanspruche für die Jugendamtsmitarbeiter laut Caroline Forschelen sieben Arbeitstage zur Überprüfung. Egal, ob es sich um einen Fehlalarm handele oder nicht.

(anek)
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