Hückelhoven Hückelhoven lehnt Kastrationspflicht ab

Hückelhoven · Bürgerantrag für "Katzenschutzverordnung". Verwaltung sieht in Verordnung Eingriff in die Eigentumsrechte aller Halter.

 Katzen sind gebärfreudig. Nicht selten landen ganze Würfe im Tierheim. Bei wildlebenden Tieren sind die Samtpfoten oft in schlechtem Zustand. Jeder Katzen-/Katerbesitzer sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Katzen sind gebärfreudig. Nicht selten landen ganze Würfe im Tierheim. Bei wildlebenden Tieren sind die Samtpfoten oft in schlechtem Zustand. Jeder Katzen-/Katerbesitzer sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein.

Foto: TIERHEIM (ARCHIV)

Eine "Katzenschutzverordnung" mit Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen solle die Stadt einführen. Das hatte eine Hückelhovenerin Anfang Januar per E-Mail beantragt. Während andere Kommunen schon ordnungsbehördliche Verordnungen zur Eindämmung unkontrollierter Katzenvermehrung erlassen haben, möchte die Hückelhovener Verwaltung nicht so weit gehen. Der Haupt- und Finanzausschuss sah das auch so und empfiehlt dem Rat, keine Kastrationspflicht einzuführen (bei einer Gegenstimme, Linke, und einer Enthaltung, FDP).

Der Bürgerantrag sprach sich dafür aus, dass Katzenhalter, die ihre Miezen ins Freie lassen, verpflichtet werden, diese vor Vollendung des fünften Lebensmonats von einem Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen und sie mit Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen. Züchter und Händler sollten vor Weitergabe an Dritte auch dazu verpflichtet werden. Zudem solle auch derjenige als Katzenhalter gelten, der wildlebende Straßentiger füttert. Für die private und gewerbliche Zucht solle es Ausnahmeregelungen geben. Schließlich sollte eine "Katzenschutzverordnung" ebenfalls regeln, dass Mindestanforderungen für Katzenhaltung eingehalten werden. Die Antragstellerin meint, nur ein Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für Katzen könne verhindern, dass die sich unkontrolliert vermehren und zunehmend unkastrierte verwildernde Katzen im Freien leben.

Seit die Stadt Paderborn 2008 eine solche Verordnung erlassen hat, wird immer wieder lebhaft über eine Kastrationspflicht diskutiert und ob es dafür genügend rechtliche Grundlagen gibt - auch unter den Ordnungsamtsleitern im Kreis Heinsberg. Obwohl der Tierschutz in dieser Frage seit Jahren aktiv ist, hat hier noch keine Kommune eine entsprechende Regelung getroffen. CDU-Fraktionsvorsitzender Heinz-Josef Kreutzer erkannte die Motivation für den Bürgerantrag an, konnte sich dennoch nicht mit der Idee anfreunden: "Das sind honorige Gründe, aber es wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Katzenhalter."

Die Verwaltung hatte betont, die Kreisordnungsbehörden seien für Tierschutz zuständig. Die Kreise könnten per Rechtsverordnung Gebiete festlegen, in denen Maßnahmen zur Verringerung einer hohen Zahl von Katzen ergriffen werden dürfen. Der Kreis Heinsberg habe davon bisher keinen Gebrauch gemacht. Und: "Letztlich kann nur an die Verantwortung der Katzenhalter appelliert werden, eine Kastration ihrer Tiere auf freiwilliger Basis durchzuführen."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort