Hückelhoven Kontrollen und Sicherheitsdienst in Ratheim

Hückelhoven · Kein Alkohol an Jugendliche, keine Randale oder Behinderungen beim Tulpensonntagszug - Konzept gilt erneut.

Vor zwei Jahren wurde in Ratheim erstmals ein Sicherheitskonzept für den Tulpensonntagszug erstellt, denn die Narren sollten fröhlich feiern dürfen, ohne dass übermäßig alkoholisierte oder gewaltbereite Personen die Stimmung trüben. Das auf Initiative des Karnevalsvereins gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg und dem Jugendamt sowie dem Ordnungsamt der Stadt Hückelhoven geschnürte Maßnahmenpaket mit Jugendschutzkontrollen und Absperrgittern hat sich bewährt und soll auch in diesem Jahr sprichwörtlich "zum Zug" kommen.

So werden vor und während des Umzuges mit Blick auf Verzehr und die Abgabe von Alkohol verstärkte Jugendschutzkontrollen stattfinden. Besitzen Minderjährige entgegen den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes Alkohol, wird diesen das Ordnungsamt "kassieren". In gesteigertem Maße erfolgen Kontrollen der Gastwirte und Gewerbetreibenden. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß dem Jugendschutzgesetz grundsätzlich Branntwein oder branntweinhaltige Getränke an Personen unter 18 Jahren weder abgegeben werden dürfen noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Für andere alkoholische Getränke gilt das Verbot auch für Kinder und Jugendliche unter 16.

Veranstalter und Behörden wollen auch, dass die Erwachsenen mit gutem Beispiel vorangehen. Daher appellieren sie an die Teilnehmer des Umzugs, Alkohol nur in angemessenem Umfang zu konsumieren und vor allem keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche abzugeben. Darüber hinaus soll der Straßenverkauf von Alkohol deutlich eingeschränkt werden. Für den Tulpensonntagszug in Ratheim werden daher durch die Stadt erst für den Zeitraum ab 15.30 Uhr gaststättenrechtliche Gestattungen für den gewerblichen Außenausschank von Alkohol erteilt. Durch Kontrollen wird verschärft gegen ungenehmigten und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführten Außenausschank von Alkohol vorgegangen werden. Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt, die mit Bußgeldern geahndet werden können.

An der Kreuzung Buscher/Heerstraße, wo die meisten Jecken stehen, trennen Gitter die Zuschauerbereiche vom Zugweg, damit die Wagen ungehindert durchkommen. Die Einhaltung der Absperrungen überwacht ein Sicherheitsdienst. Der Prinzenwagen bleibt am Markt stehen, wo die Zugteilnehmer am Dreigestirn vorbei defilieren.

(RP)
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