Hückelhoven Prinz zu Salm-Salm: Mit Naturschutz fängt Belastung für Betroffene an

Hückelhoven · Bürgerinitiative Zwangloser Naturschutz im Kreis Heinsberg appelliert: Zum Landschaftsplan konkrete Einwendungen bei der Kreisverwaltung vortragen.

Die Landschaftsplanung geht in die entscheidende Phase. Aus diesem Grund hatte die Bürgerinitiative Zwangloser Naturschutz im Kreis Heinsberg ihre fast 500 Unterstützer auf Haus Hall in Ratheim eingeladen. Rund 150 Interessierte hörten unter anderem ein Referat von Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Land- und Forstwirt.

Vorsitzender Manfred Hermanns berichtete über konstruktive Gespräche der Initiative mit der CDU- und FDP-Kreistagsfraktion sowie der Verwaltung. In Effeld habe die Initiative als Alternative zu Naturschutzgebieten Vertragsnaturschutzmodelle vorgestellt. Landrat Pusch habe im Januar Aufgeschlossenheit im Hinblick auf Ausgleichsregelungen signalisiert. Zur Untermauerung der Einwände hat die Bürgerinitiative ein Rechtsgutachten der Kanzlei Lenz und Johlen aus Köln in Auftrag gegeben. Hermanns unterstrich: "Der Kreis muss einen Landschaftsplan beschließen. Er muss keine Naturschutzgebiete im geplanten Umfang ausweisen."

Wie Hermanns erfuhr, solle die Offenlegung eines überarbeiteten Entwurfs im Dezember beschlossen werden. Jeder müsse nun selbst aktiv werden: "Tragen Sie für Ihren Einzelfall Ihre Einwendungen bei der Kreisverwaltung vor!" Michael Prinz zu Salm-Salm, auf EU-Ebene Präsident der "Friends of the Countryside", sprach zum Thema "Naturschutzgebiete - und was kommt dann?" Er betonte, die Festsetzung eines Naturschutzgebietes sei oft nicht das Ende, sondern der Anfang der Belastungen für Betroffene.

Marion Tettinger erläuterte das Gutachten. Es gebe keine Pflicht zur Ausweisung von Naturschutzgebieten. Alle Naturschutzziele seien auch im Landschaftsschutzgebiet und im Einvernehmen mit Eigentümern zu erreichen. Nachteile für Betroffene könne man ausgleichen - in individuellen Vereinbarungen über Maßnahmen, durch Flächentausch oder -kauf. Um die Entwicklungsfähigkeit der Betriebsstätten im Außenbereich zu gewährleisten, bedürfe es unbedingt einer Ausnahme im Landschaftsplan. Tettinger: "Wir wollen nicht weniger Naturschutz, sondern weniger Naturschutzgebiete. Es liegt am Kreis, eine Lösung im Sinne der Eigentümer und des wichtigen Wirtschaftszweiges der Land- und Forstwirtschaft zu finden. Es liegt an jedem Einzelnen, mit der Verwaltung das Gespräch über eine konkrete Lösung für den Einzelfall zu suchen."

(RP)
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