Hückelhoven Süchtiger Fahrraddieb bot die Beute im Internet an

Hückelhoven · Der Ratheimer (20) lächelte verlegen, als der Staatsanwalt gestern vor dem Mönchengladbacher Jugendschöffengericht eine Anklageschrift nach der anderen verlesen musste. Vor allem als Fahrraddieb war der 20-Jährige aufgefallen. Dabei bevorzugte der arbeitslose junge Mann vor allem teure Räder. Anschließend stellte er die E-Bikes, Mountainbikes und Trekkingräder im Internet auf einem Kleinanzeigenportal ein. Selbst ein Kinderfahrrad verschmähte der Angeklagte nicht.

An dem Tattag im März stand auf einem Schulhof in Ratheim ein kleines Mädchen und weinte: "Jemand hat mein Rad geklaut." Kleinlaut gab der Angeklagte zu: "Da hatte ich eine Runde Drogen konsumiert. Das Rad hatte ich mit nach Hause genommen und dann einfach abgestellt." Einer Zeugin, so deren Aussage im Gerichtssaal gestern, war damals das Kinderfahrrad eine halbe Stunde nach dem Diebstahl aufgefallen.

Nur an einige Fahrraddiebstähle erinnerte sich der Angeklagte. Damit habe er seine Drogen finanziert. Als 14-Jähriger habe er bereits Cannabis konsumiert und später auch Amphetamine. Therapien endeten meistens mit einem Rückfall.

Neben den gewerbsmäßigen Diebstählen warf ihm der Staatsanwalt außerdem Hehlerei, versuchten Betrug und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. "Die Räder habe ich gezielt gesucht, weil ich arm war", erinnerte sich 20-Jährige. Auch aus Garagen hatte er Räder erbeutet. Offenbar war er dabei von zwei Polizeibeamten beobachtet worden. Als ihn die Beamten festnehmen wollten, riss er sich los und traktierte die Männer mit Faustschlägen.

Der Junkie saß gestern nicht zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Zurzeit verbüßt der Angeklagte eine einjährige Jugendstrafe wegen Drogenhandels und verbotenen Erwerbs von Rauschgift. Am Ende empfahl die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe für den 20-Jährigen die Anwendung von Jugendstrafrecht. Als der Ratheimer eingestand, täglich Amphetamine zu konsumieren, beschlossen der Staatsanwalt und das Gericht, den süchtigen Angeklagten von einem Gutachter untersuchen zu lassen. Danach wird der Fall erneut verhandelt.

(RP)
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