Hückeswagen 18-jähriger Straftäter wird rückfällig und bestiehlt das Amtsgericht

Hückeswagen · So etwas hatten die Mitarbeiter des Amtsgerichts in Wipperfürth auch noch nicht erlebt: Ein jugendlicher Straftäter, der am Gericht die Sozialstunden seiner Jugendstrafe ableistete, klaute dort fünf Stromkabel im Wert von rund 100 Euro. Damit setzte der 18-jährige Hückeswagener einer Serie an Straftaten die Krone auf.

Im Zeitraum von einem halben Jahr hatte der Heranwachsende ohne Schulabschluss und Ausbildung einige schwere Diebstähle begannen. Er entwendete zum einen ein Fahrrad und weitere Gegenstände aus den Keller-Parzellen eines Mehrfamilienhauses. Zudem brach er mit einem Komplizen in das Therapiezentrum und eine örtliche Apotheke ein. Mitgehen ließ der junge Mann dabei Bargeld, eine Digitalkamera, Monitore sowie Medikamente. Die gestohlenen Gegenstände dienten zur Finanzierung des Lebensunterhalts und der eigenen Drogenabhängigkeit.

In einem anderen Verfahren wurde der Angeklagte zusätzlich beschuldigt, mit Drogen gehandelt zu haben. Diesen Tatbestand stritt der 18-jährige jedoch ab. Der Vorwurf der Hehlerei war dann auch nicht Thema der neuerlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht.

Sorgen bereiteten dem Gericht die perspektivlose Lebenseinstellung des Wiederholungstäters. "Sie hausen mit einem Freund in einer heruntergekommenen Wohnung und geben sich nicht mal Mühe, Termine einzuhalten", tadelte der Richter. "Ich will mich ja ändern, aber ich komme nicht so schnell voran", sagte der Angeklagte ohne jegliche Überzeugungskraft. Seinen Tagesablauf schilderte er wie folgt: "Ich schlafe bis zehn, verlasse nur selten die Wohnung, sitze rum oder spiele mit der Konsole."

Sämtliche Hilfe des Sozialstaats wie auch Termine bei der Drogenberatung und Jugendhilfe nahm er in der Vergangenheit nur gelegentlich wahr. "Ich komme mit den Terminen immer durcheinander", begründete er lapidar. Selbst seine Mutter, die im selben Mehrfamilienhaus wohnt, weiß sich keinen Rat mehr: "Irgendwann hat es mir gereicht. Er will nichts tun und immer nur haben", schilderte sie.

Trotz dieser Neigungen sah das Gericht noch einmal von der Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt ab und verurteilte den Hückeswagener zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Als Auflage werden wöchentliche Besuche beim Bewährungshelfer sowie 120 Sozialstunden innerhalb der nächsten vier Monate von dem Wiederholungstäter verlangt. Diese sollen Struktur in den Tagesablauf des jungen Mannes bringen.

Aufgrund fehlender Alternativen, - "mit der Vorgeschichte nimmt ihn keiner", betonte die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe - wird der 18-Jährige die Arbeitsstunden erneut am Amtsgericht ableisten. Diesmal jedoch unter besonderer Beobachtung und auch nur im stromkabelfreien Außenbereich.

(RP)
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