Hückeswagen 19-Jähriger setzt Kinder im Internet unter Druck

Hückeswagen · Eltern, die ihre minderjährigen Kinder beschützen wollen, sollten ein wachsames Auge darauf haben, in welchen Internet-Foren und -Chats ihre Töchter und Söhne unterwegs sind. Auch von zunächst harmlos erscheinenden Seiten können Gefahren ausgehen. So war's auch im Fall einer 15-Jährigen und einer 13-Jährigen, beide aus Brandenburg. Ein 19-jähriger Hückeswagener hatte sie über eine Flirt-Plattform unter Druck gesetzt, ihm per Messenger-Dienst Whats-App Nacktbilder beziehungsweise Fotos nur in Unterwäsche von sich auf sein Handy zu schicken. Falls sie sich weigerten, werde er unter ihre Profilbilder nackte Körper montieren und die so manipulierten Fotos dann für jeden sichtbar ins Internet stellen.

Wegen des Tatvorwurfs der Nötigung musste sich der junge Hückeswagener nun vor dem Strafrichter am Amtsgericht in Wipperfürth verantworten. Der 19-Jährige, der nach abgebrochener Ausbildung arbeitslos ist, legte ein umfassendes Geständnis ab und betonte seine Reue: "Das tut mir alles sehr leid, ich schäme mich tierisch dafür."

Pädophile Neigungen stritt der Angeklagte ab: Er habe im Internet nicht gezielt nach Kindern oder Jugendlichen als Opfern gesucht, sondern sei zufällig auf die beiden Mädchen gestoßen. Wahllos habe er sie im Chat-Verlauf angeklickt. Sexuelle Motive habe er dabei nicht gehabt: "Ich habe denen nur richtig Angst machen wollen." Ausschlaggebend sei sein Hass auf Frauen gewesen, begründet durch unglückliche Kindheitserfahrungen in einem problematischen Elternhaus und das Scheitern einer Beziehung zu einer Frau direkt vor den Taten. "Ich bin einfach verstört im Kopf", sagte der Hückeswagener über sich selbst. Die Bilder der Mädchen habe jedenfalls niemand zu sehen bekommen, er habe sie gleich nach dem Empfang gelöscht.

Entsprechend der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe legte der Richter bei der Urteilsfindung Jugendstrafrecht zugrunde. Die Reifeverzögerung des Angeklagten sei offensichtlich, außerdem ist der 19-Jährige wegen einer Persönlichkeitsstörung und Depressionen in therapeutischer Behandlung. Entsprechend dem Plädoyer des Staatsanwaltes sprach der Richter wegen der Nötigung in zwei Fällen eine Verwarnung aus. Außerdem muss der Hückeswagener 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach Weisung des Jugendamtes ableisten. Tut er das nicht, droht ihm ein "Ungehorsamsarrest" von vier Wochen.

In der Urteilsbegründung redete der Richter dem jungen Mann nochmals ins Gewissen: "Das war eine absolut fiese Sache, die Sie da gemacht haben. Sie haben bei den Mädchen damit richtig was angerichtet." Wegen des umfassenden Geständnisses war beiden die Aussage als Zeuginnen im Prozess vor dem Wipperfürther Amtsgericht erspart geblieben.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort