Hückeswagen 2400 Euro Geldstrafe für Betrug am Jobcenter

Hückeswagen · Als erwiesen sah die Richterin am Amtsgericht Wipperfürth den Betrug eines 45-jährigen Hückeswageners an, der sich deswegen jetzt vor Gericht verantworten musste. Der Mann hatte dem Jobcenter Oberberg beim Beantragen von Arbeitslosengeld eine manipulierte Gehaltsabrechnung vorgelegt.

"Da, wo die Zahlen stehen, ist ein deutlicher Abrieb zu erkennen", hatte die Richterin in einer früheren Verhandlung festgestellt. Durch die augenscheinliche Manipulation wurden so aus 254 Euro nur noch 54 Euro an Einnahmen. Das Jobcenter forderte von der Firma die Abrechnung im Original an und bemerkte dabei den Unterschied.

Mehrere Verhandlungen wurden angesetzt, um Zeugen zu dem Vorfall zu hören - darunter sowohl der zuständige Mitarbeiter des Jobcenters als auch Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma, bei der der Hückeswagener gearbeitet hatte. "So wäre die Abrechnung niemals bei uns rausgegangen", versicherte eine Mitarbeiterin der Zeitarbeitsfirma mit Blick auf die verschmierten Zahlen der Abrechnung. Für die Staatsanwaltschaft war der Betrugsfall eindeutig. "Die Hunderterstelle wurde retuschiert. Daher hat sich der Angeklagte des versuchten Betrugs strafbar gemacht. Auch wenn daraus dem Jobcenter kein Schaden entstanden ist", sagte die Staatsanwältin und forderte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro.

Der Verteidiger wagte noch einen Vorstoß, um die vermeintliche Unschuld seines Mandanten zu beweisen. "Es gab Spannungen zwischen dem Mitarbeiter des Jobcenters und meinem Mandanten. Daher ist es nicht auszuschließen, dass jener die Abrechnung verändert hat", merkte er an. Zudem hätte der Angeklagte durch jahrelange Arbeitslosigkeit gewusst, dass er neben der Gehaltsabrechnung auch die Kontoauszüge dem Jobcenter vorlegen muss. "Spätestens da wäre der Betrug aufgeflogen", argumentierte der Anwalt.

An eine Manipulation seitens des Jobcenters glaubte die Richterin jedoch nicht. "Der Mitarbeiter hätte keinen Nutzen davon, Ihnen zu schaden", sagte sie an den Angeklagten gewandt. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 45-Jährigen zu der geforderten Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro.

(heka)
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