Hückeswagen 4,2 Promille - Rentnerin bricht am Lenkrad zusammen

Hückeswagen · Vor dem Strafrichter hat jeder Angeklagte das Recht zu schweigen. Sie sei grundsätzlich bereit zur Aussage, könne sich aber an nichts von dem erinnern, was sie nun vors Gericht gebracht habe: Das sagte eine 74-Jährige aus Hückeswagen zu Beginn eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Wipperfürth, wo sie sich wegen einer Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein zu verantworten hatte.

Die Erinnerungslücken schienen glaubhaft: An dem Tag im Juni, um den es im Strafverfahren ging, war die Rentnerin betrunken bis an die Grenzen zur Bewusstlosigkeit gewesen. Fast 4,2 Promille hatte die Blutprobe ergeben. "Ein solcher Wert ist selbst für einen trinkgewohnten Mann ausgesprochen ungewöhnlich - für eine Frau ist er nahezu unfassbar", kommentierte der Richter.

Die schon seit langem schwer alkoholkranke Frau war an dem Sommertagnachmittag von Rettungssanitätern aus ihrem Auto geholt worden, das sie an der Bundesstraße bei Kammerforsterhöhe halb auf der Straße, halb auf dem Seitenstreifen geparkt hatte, bevor sie hinter dem Steuer zusammengebrochen war. Sie wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und verbrachte dort die folgende Nacht.

Auch am nächsten Morgen konnte sich die 74-Jährige offenbar an nichts mehr von dem erinnern, was am Tag zuvor vorgefallen war. Sie rief bei der Polizei in Wipperfürth an und sagte, dass sie nicht mehr wisse, wo ihr Auto stehe. "Das kommt bei älteren Menschen schon mal vor, ich habe mir zunächst nichts dabei gedacht", sagte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter aus. Stunden nach dem Anruf sei die Frau jedenfalls mit ihrem Wagen bei der Polizei in Wipperfürth vorgefahren und habe darum gebeten, ihr ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere auszuhändigen, die am Tag zuvor sichergestellt worden waren. Wieder - oder immer noch - war die Frau betrunken, als sie zur Wache kam, obwohl dem Polizisten das nur wegen ihrer "Fahne" aufgefallen war. Diesmal ergab die Blutprobe einen Wert von fast 1,1 Promille. Der Führerschein blieb bei den Akten.

Inzwischen hat die suchtkranke Rentnerin die Hilfe gefunden, die sie schon lange vorher gebraucht hätte. Sie ist aus ihrer verwahrlosten Wohnung, in der sie noch bis zum Sommer allein und völlig überfordert gelebt hatte, in ein Altenheim gezogen und steht unter amtlicher Betreuung. Ihr Auto hat sie verkauft. Sie wolle nie wieder fahren, sagte sie aus.

Vor diesem Hintergrund waren Staatsanwaltschaft und Richter bereit, das Verfahren einzustellen: "Aber nur, wenn Sie sich hier und heute endgültig bereiterklären, für immer auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten", betonte der Richter. Dem stimmte die Hückeswagenerin ohne Zögern zu. Mit Blick darauf verzichtete das Gericht auf weitere Auflagen wie zum Beispiel eine Geldbuße. Die nicht vorbestrafte 74-Jährige verließ sichtlich erleichtert gemeinsam mit ihrer Betreuerin den Gerichtssaal.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort