Hückeswagen 44-Jähriger für Alkoholfahrt bestraft

Hückeswagen · Manchmal sind es Extremsituationen, die einen zu Dummheiten verleiten. Oft bleiben diese Dummheiten ohne Folgen, manchmal landet man aber vor Gericht.

So auch ein 44-jähriger dreifacher Familienvater aus Hückeswagen, der sich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten musste. Der arbeitslose Mann hatte sich wegen einer schwerwiegenden Diagnose, die er im Januar erhalten hatte, in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden. Deshalb stand er nachts mit seinem Auto im Bereich der Bushaltestelle in Herweg, hatte dort wegen der Diagnose telefoniert und war aufgeregt. Und er hatte Weißwein getrunken.

Er war dann in der Haltebucht hin- und hergefahren, was einer Polizeistreife auffiel, die gegen 0.30 Uhr auf der Bundesstraße unterwegs war und den 44-Jährigen aufhielt. Bei einer Blutprobe wurden 2,4 Promille Blutalkoholgehalt festgestellt. "Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass er so auf keinen Fall mehr hätte fahren dürfen", betonte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte, sichtlich zerknirscht, wollte sich nicht mehr zur Sache äußern: "Die Tat als solche wurde von meinem Mandanten eingeräumt, wir haben uns auch zum Hergang eingelassen", erläuterte der Rechtsanwalt des 44-Jährigen. "Ich möchte das nicht noch einmal erzählen, die Sache ist mir unangenehm genug." In der Fortsetzungsverhandlung ging es darum, dass der Angeklagte die gemessene Blutalkoholmenge bezweifelt hatte. Er war sich relativ sicher, dass er die zweite Flasche Weißwein erst nach der Blutabnahme getrunken hatte. Daraufhin war ein Gutachter eingesetzt worden, der anhand der aufgenommenen Daten errechnete, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Polizeikontrolle "mindestens 1,4 Promille Alkohol im Blut gehabt hat".

Der Richter ergänzte: "Ob das nun mehr gewesen ist, werden wir nicht mehr nachweisen können, daher ist für die Strafbemessung der Wert von 1,4 Promille entscheidend." Weiter als strafmildernd führte der Richter die Tatsache an, dass der Angeklagte strafrechtlich nie auffällig geworden ist und sich zudem in einer Ausnahmesituation befunden hat. Auch die Tatsache, dass der Angeklagte, zumindest in der von der Polizei beobachteten Situation, keine große Gefährdung für den Straßenverkehr gewesen ist, legte er für den 44-Jährigen aus, fügte aber hinzu: "Was noch hätte passieren können, das steht auf einem anderen Blatt. Es kann Ihnen aber hier nicht zur Last gelegt werden."

Der Richter schloss sich in seinem Urteil der Forderung des Staatsanwalts an: 30 Tagessätze zu 30 Euro sowie keine weitere Verlängerung des Entzugs der Fahrerlaubnis. Der 44-Jährige hatte seinen Führerschein direkt nach dem Vorfall abgeben müssen: "Das ist nun fünf Monate her, ein weiterer Führerscheinentzug ist nicht nötig", sagte der Richter in seiner abschließenden Begründung.

(wow)
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