Hückeswagen ADFC: Radler dürfen über den Zebrastreifen fahren

Hückeswagen · Müssen Fahrradfahrer ihre Räder über den Zebrastreifen schieben? Offenbar nicht. Radler dürfen auch über den Zebrastreifen fahren, teilte jetzt Sven Bersch mit.

 Radler dürfen auch über den Zebrastreifen fahren.

Radler dürfen auch über den Zebrastreifen fahren.

Foto: büba

Der Vorsitzende des ADFC Rhein Berg-Oberberg, der zuständig für den Rheinisch-Bergischen und den Oberbergischen Kreis ist, bezieht sich auf die BM-Berichterstattung über den jüngsten Bauausschuss. In dem hatte der CDU-Politiker Friedhelm Malecha berichtet, er habe mehrfach beobachtet, wie es auf dem Zebrastreifen am Bergischen Kreisel Beinahe-Zusammenstöße zwischen Fahrrädern und Autos gegeben hätte.

Die Aussage des im Artikel erwähnten Polizei-Sprechers, dass Fahrradfahrer am Zebrastreifen absteigen müssen, sei falsch, betonte Bersch. "Richtig ist hingegen, dass ich radfahrend dem querenden Kfz-Verkehr am Zebrastreifen die Vorfahrt lassen muss. Schiebend hingegen darf ich, so wie Fußgänger, den Zebrastreifen vorrangig passieren. Selbstverständlich haben Fußgänger immer Vorrang." Wenn Radfahrer den Zebrastreifen fahrend überqueren, müssten sie ankommende Autos vorher passieren lassen. Zudem sei Rücksicht zu nehmen, wenn Fußgänger einen Zebrastreifen überquerten, stellte der ADFC-Vorsitzende klar. Wenn jedoch keine Fußgänger oder Autos in Sicht seien, könne man ganz normal den Zebrastreifen fahrend nutzen. Bersch appellierte an alle Verkehrsteilnehmer: "Bei immer mehr Mobilität geht es nur miteinander."

Er verwies auf die Straßenverkehrsordnung. In den Allgemeinen Verkehrsregeln heißt es in Paragraf 1: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

(büba)
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