Vor 100 Jahren Als das Rodeln verboten war

Hückeswagen · Der Volksmund sagt, je weniger der Mensch den Schnee mag, desto älter ist er. Und in der Tat: Während Kinder die weiße Pracht lieben, verdammt so mancher Erwachsener jede einzelne Flocke.

Doch die Verordnung, die am 27. Dezember 1917 in Hückeswagen von Bürgermeister Ludwig van Spankeren erlassen wurde, ist auf den ersten Blick ein Hammer.

So lautet die Bekanntmachung im Wortlaut: "Die durch das Rodeln hervorgerufene Glätte birgt in der heutigen Zeit, in der die Straßen wenig oder gar nicht beleuchtet werden dürfen, namentlich abends, eine noch größere Gefahr für Fußgänger und Fuhrwerke in sich, als dies ohnehin schon der Fall ist. Diese Gefahr wird noch vergrößert dadurch, dass Verhinderungsmaßnahmen städtischerseits durch Bestreuen mit Asche, Sand oder Viehsalz nicht in den erforderlichen, unter anderen Umständen immer angewandten Umfange möglich sind.

Ich mache deshalb erneut auf das bestehende Verbot des Rodelns auf sämtlichen öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt aufmerksam und habe die Polizeibeamten angewiesen, alle wahrgenommenen Übertretungen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Auch behalte ich mir vor, bei vorkommenden Unglücksfällen die Beteiligten für die der Stadt geltend gemachten Schadensersatz-Ansprüche haftbar zu machen."

Nun ist aus zeitgenössischen Schilderungen bekannt, wie groß die Not zur damaligen Zeit, während des Ersten Weltkriegs, in Hückeswagen war. Polizisten pfändeten sogar die Tischdecken aus den Gaststätten, und beispielsweise der evangelische Pfarrer Friedrich Julius Stiehl musste seelsorgerisch reichlich Elend betreuen.

Tatsächlich bestätigt die Verordnung diesen Zusammenhang, ohne jedoch das Kind beim Namen zu nennen. Die Grenze zwischen Klage und fehlendem Patriotismus war eben fließend.

Gleich zu Anfang wird Bezug genommen auf "die heutige Zeit", in der auf das Beleuchtungsverbot hingewiesen wird. So sei es dadurch nicht nur dunkel, sondern auch noch glatt. "Unter anderen Umständen", heißt es weiter, würde man das Streuen immer im erforderlichen Umfang durchführen. "Nur eben nicht unter den gegebenen", lautet die gedankliche Fortsetzung.

Damit ist klar: Der Erste Weltkrieg bindet auch in der Schloss-Stadt wichtige Ressourcen der kommunalen Daseinsvorsorge. Und letztlich war es auch schon zur damaligen Zeit eine Haftungsangelegenheit, wie man dem letzten Absatz entnehmen kann.

Nun werden sich auch im Jahr 1917 die Eltern gefragt haben: Rechtfertigen diese Umstände wirklich ein Verbot für die Kinder zum Rodeln? Zumindest eines wird nicht anders gewesen sein als heute: die Freude der Kinder beim Rodeln und das Unverständnis, wenn der Schutzmann mit einer Zurechtweisung um die Ecke kam.

NORBERT BANGERT

(RP)
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