Hückeswagen Betreten verboten auf den zugefrorenen Gewässern

Hückeswagen · Eisige Kälte mit knackigen Minusgraden sorgen im Bergischen Land derzeit für zahlreiche zugefrorene Gewässer - und bei einigen Frischluftfans steigt die Lust aufs Schlittschuhfahren. Das Hückeswagener Ordnungsamt und der für die Talsperren zuständige Wupperverband raten aber eindringlich davon ab, die Eisflächen zu betreten.

 Der Beverteich ist zugefroren: Das Gewässer ist Naturschutzgebiet, und das Betreten des Geländes somit untersagt.

Der Beverteich ist zugefroren: Das Gewässer ist Naturschutzgebiet, und das Betreten des Geländes somit untersagt.

Foto: stephan büllesbach

"Wir empfehlen den Bürgern, sich von der Eisfläche des Stadtparkteichs fernzuhalten, auch wenn es sich um ein stehendes Gewässer handelt", sagt Roland Kissau vom Ordnungsamt. "Hier gilt ,Betreten auf eigene Gefahr'", sagte er auf Anfrage unserer Redaktion.

Anders die Lage am Beverteich: Das Gewässer sei Naturschutzgebiet und das Betreten des Geländes somit untersagt, egal ob Winter oder Sommer, sagt Kissau.

Ein grundsätzliches Verbot gilt auch für die Wupper-Vorsperre. "Wir warnen dringend davor, sich auf die Eisfläche zu begeben", sagt Wupperverbands-Sprecherin Susanne Fischer, "der Wasserspiegel der Talsperre schwankt stetig, so dass sich Hohlräume zwischen Wasser und Eisschicht bilden können." Langes Warten auf dickere Eisschichten bringe somit gar nichts, denn die Einbruchgefahr bleibe weiterhin hoch. "Auf Kontrollfahrten achten wir deshalb auch immer darauf, dass niemand die Flächen betritt", sagt Fischer.

(rue)
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