Hückeswagen "Beute" lag im Kinderwagen - nur ein Versehen?

Hückeswagen · Wer beim Einkauf im Laden einen Kinderwagen vor sich herschiebt, hat keine Hand mehr frei für einen Einkaufswagen. Aber durchaus für einen Einkaufskorb, der im Zweifelsfall ja nun auch am Arm getragen oder auf den Kinderwagen gestellt werden kann.

Das hielt der Richter am Amtsgericht in Wipperfürth einer 23 Jahre alten Hückeswagenerin vor. Die Hausfrau und Mutter, die mit ihrer Familie von Sozialhilfe lebt, hatte sich dort wegen eines Ladendiebstahls zu verantworten.

Im August 2017 hatte die Frau in einem Drogeriemarkt am Etapler Platz eingekauft. Die Waren legte sie neben ihre kleine Tochter in den Kinderwagen und in eine daran hängende Tasche. An der Kasse bezahlte sie ihre Einkäufe - aber eben nicht alles: Ein Fläschchen Nagellack und Wimperntusche im Gesamtwert von knapp vier Euro landeten nicht auf dem Kassenband. "Das war ein Versehen, ich habe an diese Kosmetikartikel einfach nicht mehr gedacht", sagte die Frau als Angeklagte vor Gericht aus. Sie habe nicht stehlen wollen, hätte die kleinen Teile in der Tasche übersehen. Geld genug, um auch sie zu bezahlen, habe sie bei sich gehabt. Ansonsten nutze sie nie einen Einkaufskorb, wenn sie mit dem Kinderwagen in den Geschäften unterwegs sei. Das sollte sie aber besser tun, wenn sie nicht schon bald wieder wegen eines Ladendiebstahls vor Gericht stehen wolle, sagte der Richter. Zu einem Urteil führte die Hauptverhandlung aber nicht.

Der Ladendetektiv, der die Frau beim Einkauf beobachtet hatte, hatte bei der Polizei angegeben, dass sie Nagellack und Wimperntusche in ihre Handtasche gesteckt habe und eben nicht in den Kinderwagen oder eine Tasche. Bei einem Fortsetzungstermin soll der Detektiv als Zeuge gehört werden. Die 23-Jährige wird dann keinen leichten Stand haben mit ihrer Version vom "Ladendiebstahl aus Versehen".

Neben der Aussage des Ladendetektivs bei der Polizei belasten sie ihre Vorstrafen: Die junge Frau ist schon zweimal wegen Diebstahls verurteilt worden. In einem Fall räumte sie jetzt in der Verhandlung ein: "Damals habe ich einen Fehler gemacht."

(bn)
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