Hückeswagen Bewährung für sexuellen Missbrauch Minderjähriger

Hückeswagen · Vor dem Schöffengericht in Wipperfürth erschien er gestern erst gar nicht, seiner Strafe wird ein 49-jähriger Mann, der nach Jahren im Oberbergischen inzwischen in Baden-Württemberg lebt, deshalb aber nicht länger entgehen.

Der Vorsitzende Richter erließ nach Rücksprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in vier Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwei Mal Kinder unter 14 Jahren sexuell belästigt hatte. In den anderen beiden Fällen waren Jugendliche unter 18 seine Opfer gewesen. Sie hatten als Aushilfen in dem Hückeswagener Imbiss des damals 45-Jährigen gearbeitet und waren dort seinen Nachstellungen ausgesetzt.

Die dem Mann zur Last gelegten Taten liegen inzwischen bereits viereinhalb Jahre zurück. Schon zur ersten Hauptverhandlung im Februar 2014 war der Angeklagte nicht erschienen. Seine frühere Ehefrau sagte seinerzeit aus, er habe sich ins Ausland abgesetzt. Danach zog er zurück nach Deutschland, diesmal in den Süden. Dort hatte ihn auch die Ladung zum Gerichtstermin gestern erreicht, der Mann hatte jedoch erst vor wenigen Tagen per Mail um eine Terminverschiebung gebeten. Diesem Antrag war das Amtsgericht nicht gefolgt. Gestern saß nun nur der Verteidiger des 49-Jährigen im Gerichtssaal.

Der jetzt gegen ihn erlassene Strafbefehl lautet auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Dass der Mann die Haft nicht antreten muss, begründete das Gericht im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft damit, dass er weder vor den Taten im Sommer 2011 noch in den Jahren danach bis heute wegen Sexualdelikten straffällig geworden sei. Seine Sozialprognose gilt als gut, denn er hat neben einem festen Wohnsitz auch wieder eine Arbeitsstelle gefunden und lebt nach seiner gescheiterten Ehe mittlerweile mit einer neuen Partnerin zusammen.

Zu den Bewährungsauflagen gehört eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro. Sie muss der Mann an einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Gummersbach bezahlen, der sich um minderjährige Missbrauchsopfer kümmert. Der 49-Jährige wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss dem Gericht jeden Wohnungswechsel melden. Die Bewährungszeit ist mit vier Jahren lang. Dagegen hatte aber auch der Verteidiger des Mannes nichts einzuwenden: "Bei solchen Taten, wie sie meinem Mandanten zur Last gelegt werden, darf das Damoklesschwert einer Haftstrafe ruhig länger über ihm hängenbleiben."

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort