Hückeswagen Chancen verpasst - Geldstrafe statt Sozialstunden für Dieb (20)

Hückeswagen · Er ist offenbar keiner, der seine Chancen erkennt und sie wahrt: Der 20-jährige Hückeswagener, der jetzt zum wiederholten Mal als Angeklagter vor dem Richter im Amtsgericht in Wipperfürth saß, muss nun trotz geringen Einkommens mit einer Geldstraße büßen für das, was er sich in den zurückliegenden Jahren selbst eingebrockt hat. Diesmal wurde er nicht mehr nach Jugend- sondern nach dem härteren Erwachsenenstrafrecht zur Rechenschaft gezogen.

Seine erste große Chance hatte er im Herbst 2014 vertan. Damals war er als Auszubildender in einem Wipperfürther Supermarkt angestellt. Doch er missbrauchte das Vertrauen seine Chefs schwer, indem er Spirituosen im Wert von knapp 70 Euro aus dem Laden in seinen Spind schaffte und abends mit nach Hause nahm, ohne die Flaschen zu bezahlen. Folge dieses Diebstahls war die fristlose Kündigung und damit der Abbruch der Ausbildung im Einzelhandel.

Das war auch nicht mehr rückgängig zu machen, doch im ersten Strafverfahren deswegen bekam der junge Mann eine zweite Chance: Der Richter stellte das Verfahren ein und erlegte ihm lediglich 15 Sozialstunden auf. Aber der damals 19-Jährige leistete sie nicht ab. Und wieder kam er erst einmal glimpflich davon, denn auch im zweiten Verfahren ein halbes Jahr später beließ es der Richter erneut bei der Auflage, Sozialstunden abzuleisten. 30 sollten es diesmal sein.

Auch diese erneute Chance nahm der junge Mann nicht wahr: Er erschien einfach nicht bei der Hückeswagener Friedhofsverwaltung, wo er seine gemeinnützige Arbeit leisten sollte. Die Frist, die ihm bis zum Arbeitsantritt gestellt worden war, sei ihm zu kurz gewesen, begründete der Angeklagte das jetzt beim inzwischen dritten Gerichtstermin. Das ließ der Richter nicht gelten, schließlich sei der junge Mann inzwischen nur noch geringfügig bei einem Discounter beschäftigt. Bei rund zehn Arbeitsstunden dort pro Woche hätte er Zeit genug gehabt, auch die ihm auferlegten Sozialstunden abzuleisten.

Mehrere Chancen - keine genutzt: "Jetzt habe ich langsam keine Lust mehr, mit Sozialstunden ist es bei Ihnen auch nicht mehr getan", stellte der Richter klar. Er verurteilte den jungen Mann, der etwa 400 Euro im Monat verdient, zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt also 450 Euro. Der Hückeswagener verzichtete noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, so dass die Strafe rechtskräftig ist. Der Richter gab ihm noch einen guten Rat mit auf den Heimweg: "Machen Sie so einen Mist nicht nochmal!"

(bn)
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