Hückeswagen Drohnen über dem Naturschutzgebiet

Hückeswagen · Spaziergängern sind sie schon öfters aufgefallen: Drohnen, die übers Wiebachtal im Grenzgebiet von Hückeswagen und Radevormwald fliegen. "Ist das denn erlaubt?", fragten bereits Leser. Nur mit einer Genehmigung, lautet die Antwort.

Christoph Grimlowski vom Rader Ordnungsamt macht unmissverständlich klar: "Ohne Genehmigung geht im Naturschutzgebiet gar nichts. Da müssen die Behörden schon zustimmen." Für eine solche Erlaubnis sei der Oberbergische Kreis zuständig. Wer eine Drohne gewerblich einsetzen will, muss sich sogar an die Bezirksregierung wenden.

Generell weist Grimlowski daraufhin, dass es sich bei den meisten Drohnen um Multikopter handelt. "Der Begriff Drohne ist sehr militärisch besetzt und weist auf ein funkgesteuertes Gerät hin. Dabei sind Multikopter eher Spaßfluggeräte, die sehr oft auch verschenkt werden", erläutert er.

Das Thema sei sehr diffizil. Man müsse Gewichtsklassen unterscheiden und ob ein solches Gerät gewerblich oder privat genutzt werde. Ab eines bestimmten Gewichts müssen die Fluggeräte laut Luftfahrtgesetz personalisiert werden. Grimlowski: "Jeder, der so ein Ding fliegen lässt, braucht eine Haftpflichtversicherung. Die ist Pflicht, haben aber wenige." Immer mal wieder landen entsprechende Anfragen auf seinem Schreibtisch.

Vor allem in besiedelten Bereichen hätten die Menschen Angst davor, von Unbekannten ausspioniert zu werden. Da spiele die Kamera eine wesentliche Rolle, die in den meisten Drohnen installiert sei: Was wird da gefilmt? Werde ich gefilmt? "Gerade, wenn man nicht sieht, wer die Drohne fliegt, wirkt das verdächtig", sagt Grimlowski. So mancher hat daher schon vermutet, dass potenzielle Einbrecher sein Wohngebiet inspizieren, wenn er eine Drohne über seinem Kopf entdeckt. "In den meisten Fällen handelt es sich aber um harmlose Spielkinder - die auch schon mal etwas älter sind", sagt Grimlowski und schmunzelt. Auch er selbst sei diesem neuen Hobby nicht abgeneigt. Es komme halt immer darauf an, wer so ein Gerät fliege und ob er es auch beherrsche.

Wer eine Drohne von einer Wiese aus mit Genehmigung des Eigentümers startet, dürfte keine Probleme bekommen. "Denn man sollte eine Drohne ohnehin nur fliegen lassen, wenn eine Gefahr für Tier, Mensch und Gebäude ausgeschlossen ist", betont Grimlowski. Und Roland Kissau vom Hückeswagner Ordnungsamt appelliert, sein Fluggerät nicht bei Sturm und Gewitter sowie nicht an Sonn- und Feiertagen zu starten. Auch, wenn Vögel auf dem Weg in die Winterquartiere sind oder von dort zurückkehren, sollte die Drohne im familieneigenen Hangar bleiben. Das Gesetz untersagt zudem einen Einsatz über Menschenansammlungen und höher als 100 Meter, obwohl gerade das sehr gerne gemacht werde. Beim Weinfest am Wochenende oder beim Altstadtfest im September wäre eine Drohne über der Hückeswagener Altstadt also gar nicht erlaubt. Da die Kameras mittlerweile von einer ausgezeichneten Qualität seien, haben die Persönlichkeitsrechte der Bürger eine entscheidende Bedeutung. "Da sind wir bei einem Verstoß schnell im Straf- oder Privatrecht", warnt Grimlowski vor einem allzu laxen Umgang mit dem Gesetz. Kissau: "Das kann dann schon mal ein Fall für die Polizei oder den Anwalt werden." Etwa wenn jemand ein solches Fluggerät über den Außenbereich des Bürgerbads steuert.

Auch nimmt die Zahl der Drohnen und Multikopter zu. "Das Angebot wächst, die Unkenntnis aber auch", sagt Grimlowski. Und Kissau hat festgestellt, dass vielen etwa nicht bewusst sei, dass sie Luftverkehrsregeln beachten müssen, wenn sie ein solches Gerät bedienen und starten lassen. "Die kaufen das im Internet oder Supermarkt und lassen's dann einfach fliegen."

Besondere An- und Abflugzonen wie zum Beispiel an kleineren Flugplätzen wie in Wipperfürth-Neye nahe der Stadtgrenze zu Hückeswagen müssten unbedingt beachtet werden, um unliebsame Begegnungen oder gar Kollisionen zu vermeiden. Kissau rät, sich im Vorfeld zu informieren, was ein Multikopter-Pilot darf und was nicht. Schließlich gebe es Regeln, an die sich alle halten müssten.

(RP)
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