Hückeswagen Dumm-dreiste Tat - und der Richter sieht zu

Hückeswagen · Die angeklagte Tat eines jungen Hückeswageners hatte schon eine "ganz besondere Note".

War's dumm oder dreist - oder vielleicht auch beides? Auf jeden Fall war's an einem Tag im November von Anfang an sehr dumm gelaufen für einen 24 Jahre alten Hückeswagener.

Zur Vorgeschichte: Wegen eines Verkehrsdelikts hatte der Mann zuvor einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft zugestellt bekommen. Darin wurde unter anderem ein Fahrverbot gegen ihn verhängt. Weil er das nicht akzeptieren wollte, legte er fristgemäß Einspruch ein, so dass es an dem besagten November-Tag zur Hauptverhandlung gegen ihn vor dem Strafrichter in Wipperfürth kam. Im Laufe des Prozesses zog der Hückeswagener damals den Einspruch wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit zurück. Damit wurden der Strafbefehl - und also auch das Fahrverbot - mit sofortiger Wirkung rechtskräftig.

Den Heimweg nach Hückeswagen hätte der 24-Jährige, der an diesem Tag mit seinem Auto gekommen war, danach folglich mit Bus, Taxi oder zu Fuß antreten müssen. Stattdessen setzte er sich hinters Lenkrad seines zuvor auf dem Gerichtsparkplatz abgestellten Pkw, der aus seiner Sicht ja nun irgendwie wieder nach Hause chauffiert werden musste. Pech für ihn: Ausgerechnet der Richter, der ihn gerade zuvor auch zum ab sofort geltenden Fahrverbot belehrt hatte, sah ihm dabei durchs Fenster seines Dienstzimmers, das zum Parkplatz hin liegt, sprachlos vor Staunen zu.

Zwangsläufige Folge war das nächste Strafverfahren gegen den Hückeswagener, diesmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Deswegen hatte sich der 24-jährige Facharbeiter nun gestern vor dem Wipperfürther Amtsgericht zu verantworten. Der Richter machte gleich zu Beginn der Verhandlung aus seinem Herzen keine Mördergrube: "Dass Sie sich in dieser Situation und unmittelbar nach der richterlichen Belehrung gleich wieder ins Auto setzen und losfahren, ist irgendwo zwischen überaus dämlich und überaus dreist anzusiedeln", sagte er. Der junge Angeklagte wirkte entsprechend geknickt, sagte selbst aber nichts, sondern ließ seinen Verteidiger reden. Dessen Meinung: Hätte der Angeklagte schon im Verfahren im November einen Anwalt zur Seite gehabt, wäre das sicher nicht passiert. Denn der hätte ihm schon vor Augen geführt, was es rechtlich bedeutet, trotz Fahrverbots zu fahren. Ohne Jurist als Berater habe sein Mandant die Dinge offenbar schlicht falsch eingeschätzt, sei womöglich auch überfordert gewesen mit der rechtlichen Belehrung. Er habe einfach in dem Dilemma gestanden, sein Auto irgendwie wieder nach Hause bringen zu müssen. Dass er es damals selbst tat, bereue er inzwischen sehr.

Verstärkt werden dürfte die Reue durch die gestern verhängte Sanktion: Der Richter verurteilte den 24-Jährigen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (30 Tagessätze zu je 30 Euro). Von einem Entzug des Führerscheins, den die Staatsanwältin überdies gefordert hatte, sah er jedoch ab angesichts des vorangegangenen längeren Fahrverbots. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin behielt sich vor, Rechtsmittel dagegen einzulegen, weil aus ihrer Sicht eine Führerschein-Sperre in diesem Fall zwingend geboten wäre. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und die Sache für den jungen Hückeswagener noch nicht endgültig ausgestanden.

(bn)
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