Hückeswagen Ehemann (39) misshandelt seine Frau - 4800 Euro Geldstrafe

Hückeswagen · Für einen Streit mit seiner Ehefrau muss ein 39-jähriger Arbeiter aus Hückeswagen teuer bezahlen. Der Strafrichter am Amtsgericht Wipperfürth sah es als erwiesen an, dass der Mann seine seitdem getrennt von ihm lebende Frau im Juni 2016 mit Schlägen und Tritten schwer misshandelt hat.

Sie erlitt unter anderem Prellungen im Gesicht und im Brustbereich. Für den "massiven Ausbruch von Gewalt", wie der Richter es nannte, verurteilte er den Hückeswagener zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro (80 Tagessätze à 60 Euro).

Der Mann bestritt die Körperverletzung bis zum Schluss. Nach seiner Version war er von der Spätschicht nach Hause gekommen. Seine Frau und deren Mutter hätten in der Küche gesessen - "betrunken, wie so oft". Die Schwiegermutter sei im Schlafzimmer der Eheleute zu Bett gegangen, er selbst habe sich zum Schlafen im Wohnzimmer auf die Couch gelegt. Seine Frau habe dann angefangen, mit ihm zu streiten, habe ihm derbe in den Schritt gefasst. Er habe sie von sich stoßen wollen, dabei sei die Frau über einen Blumenkübel gestolpert und rückwärts in den Wohnzimmerschrank und den darin stehenden Fernseher gestürzt. Er habe sie weder geschlagen noch getreten. Die Ehe sei zu diesem Zeitpunkt längst zerrüttet gewesen. "Meine Frau hatte sich gegen mich und für den Alkohol entschieden, das habe ich nicht mehr ausgehalten."

Seine als Zeugin geladene Noch-Ehefrau schilderte den Ablauf anders. Als ihr Mann auf der Couch lag, habe sie Geld aus dem Portemonnaie in seiner Hose nehmen wollen, um am nächsten Tag Frühstück zu besorgen und zu tanken. Darüber sei ihr Mann aufgewacht. Er habe sie grob weggeschubst, auf dem Boden liegend habe sie Tritte gespürt und das Bewusstsein verloren. Ihr Mann sei gegangen - "er hat mich einfach liegen lassen". Ihre Mutter habe sie später gefunden und ihr aufgeholfen. Sie selbst sei wegen starker Schmerzen kaum in der Lage gewesen, sich zu bewegen. Das bestätigte die Mutter als Zeugin, die vom vorausgegangenen Streit der Eheleute nach eigener Aussage nichts mitbekommen hatte. Ein Arzt attestierte der Frau unter anderem die Rippen-Prellungen. Die Hückeswagenerin erstattete Strafanzeige gegen ihren Mann, der nach dem Abend aus der Wohnung ausgezogen war.

"Wenn Aussage gegen Aussage steht, bedeutet das nicht zwangsläufig Freispruch für den Angeklagten", sagte der Richter. Im Gegensatz zur Verteidigerin bewertete er die Schilderungen der Ehefrau und ihrer Mutter als glaubhaft. Die Verletzungen, die die Frau erlitten habe, seien "auch nicht ansatzweise" mit dem Ablauf des Streits zu vereinbaren, wie ihn der Angeklagte dargestellt habe. Seine Vorgehensweise sei "massiv brutal" gewesen. Für ihn spreche nur, dass er nicht vorbestraft sei und spontan, also nicht mit Vorsatz, gehandelt habe.

Der Hückeswagener behielt sich vor, gegen das Urteil in die Berufung zu gehen. Es ist damit noch nicht rechtskräftig.

(bn)
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