Hückeswagen Eine hohe Geldstrafe für eine kurze Rollerfahrt

Hückeswagen · Zu einer hohen Geldstrafe wurde jetzt ein 52-jähriger Hückeswagener am Wipperfürther Amtsgericht verurteilt. Er war an einem Tag Anfang August gegen 14 Uhr mit einem Kleinkraftrad zur Arbeit gefahren, obwohl er keinen Führerschein besaß.

"Es ist alles so passiert", gestand der Angeklagte die Tat in vollem Umfang, nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hatte. Normalerweise wäre der Hückeswagener zu Fuß zur Spätschicht gegangen. "Der Fußweg zur Arbeit beträgt nur zehn Minuten. Aber ich hatte vorher Holz gemacht und dabei die Zeit verpennt", erklärte der 52-Jährige. Um nicht zu spät an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen, legte er die Strecke mit dem Moped zurück - und wurde prompt erwischt. "Aus der Nummer komme ich nicht mehr raus", sagte der Angeklagte mit gesenktem Kopf.

Die Strafe wäre nicht so hoch ausgefallen, wäre der Hückeswagener nicht schon einschlägig vorbestraft gewesen. Zuletzt hatte er 2014 eine Strafe von 80 Tagessätzen für das gleiche Delikt erhalten. Die ihm dabei zusätzlich auferlegte Führerscheinsperre lief bis Mitte August. Nur acht Tage vorher war er mit dem Kleinkraftrad seiner Lebensgefährtin zur Arbeit gefahren.

Der Richter verurteilte den Angeklagten daher zu 100 Tagessätzen à 35 Euro, somit also zu 3500 Euro Geldstrafe. Zudem erhielt der Verurteilte eine isolierte Führerschein-Sperre von einem Jahr. Vor Ablauf dieser Frist darf ihm keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Der Richter zeigte dennoch Verständnis für den Hückeswagener: "Die Fahrt war nicht ganz unbegründet und auch nachvollziehbar, aber dennoch strafbar", sagte er zum Ende der Verhandlung.

(heka)
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