Hückeswagen FaB stichelt gegen Musikschul-Zuschuss

Hückeswagen · Den Freien aktiven Bürgern ist nach wie vor der jährliche Zuschuss von rund 20.000 Euro der Stadt ein Dorn im Auge.

 Wenn die Stadt die Musikschule nicht mehr bezuschusst, wie es die FaB fordert, müssten wohl die Beiträge drastisch angehoben werden.

Wenn die Stadt die Musikschule nicht mehr bezuschusst, wie es die FaB fordert, müssten wohl die Beiträge drastisch angehoben werden.

Foto: Foto: Bauer (Archiv)

Was ihre mehr als kritische Haltung zur Musikschule angeht, steht die FaB innerhalb der Kommunalpolitik allein auf weiter Flur. Das irritiert die Wählergemeinschaft aber nicht. Vor Weihnachten hatte der Rat mit großer Mehrheit und nur gegen die Stimmen der FaB entschieden, dass es auch 2016 beim Zuschuss der Stadt in Höhe von gut 20.000 Euro jährlich für die Musikschule bleibt. Nun nutzte die FaB-Fraktionsvorsitzende Brigitte Thiel den Haupt- und Finanzausschuss für einen erneuten Vorstoß kontra Musikschule.

Die Freien aktiven Bürger wollten nicht die Schließung der Musikschule, stellte Brigitte Thiel eingangs klar. Sie stelle sich aber die Frage, warum es die Einrichtung nicht schaffe, sich "anders aufzustellen", so dass der städtische Zuschuss in dieser Höhe nicht länger notwendig sei. Der FaB ist es vor allem ein Dorn im Auge, dass die Stadt die Musikschule finanziell stärker unterstützt als andere Bereiche der Jugendförderung. Anders als sonst bei Zuschüssen für die Jugendarbeit müsse sie auch keinen Nachweis über die Verwendung der Fördersumme vorlegen, kritisierte Thiel.

Von der Verwaltung wollte sie nun wissen, ob das Betreiben einer Musikschule zu den sogenannten Pflichtaufgaben der Städte und Gemeinden gehört oder in den Bereich der freiwilligen Auf- und Ausgaben. Wäre Letzteres der Fall, könnte die Stadt den Zuschuss auch komplett streichen.

Der gesetzliche Hintergrund: Nach Vorgaben der Kommunalverfassung sind die freiwilligen Aufgaben aus der "freien Spitze" zu finanzieren, also aus Haushaltsmitteln, die nach Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben noch zur Verfügung stehen. Hückeswagen hat als Gemeinde im Haushaltssicherungskonzept keine "freie Spitze". Außerdem fordert der Gesetzgeber: Bei Gefährdung des Haushaltsausgleichs sind zuerst Abstriche bei der Erfüllung freiwilliger Aufgaben zu machen. Vor diesem Hintergrund wurde 2015 heiß über die Schließung der Bücherei diskutiert. Folgt nun eine Diskussion um die Schließung der Musikschule für den Fall, dass die Stadt irgendwann doch den Geldhahn für sie zudreht oder auf Betreiben der Kommunalaufsicht zudrehen muss? Mit ihrer Frage nach der Musikschule als kommunaler Pflichtaufgabe hat die FaB die Diskussion erneut in Gang gesetzt. Eine klare Antwort von der Verwaltung bekam sie im Ausschuss nicht.

Nach dem Kommunalverfassungsrecht dürfte der Betrieb von Musikschulen tatsächlich keine Pflichtaufgabe der Gemeinden sein, ebenso wenig wie etwa Theater, Museen oder Büchereien. Anders sieht es bei Volkshochschulen aus, zu deren Betrieb neben kreisfreien Städten auch große und mittlere kreisangehörige Gemeinden verpflichtet sind. Für Hückeswagen nimmt diese Aufgabe die Kreisvolkshochschule wahr.

Eine Schließung der Musikschule könnte die Stadt allerdings gar nicht beschließen, denn nicht sie betreibt die Einrichtung, sondern ein Trägerverein. Die Stadt kann lediglich ihren Zuschuss kürzen oder streichen. Dieses Ziel will die FaB offensichtlich gegen den Willen der anderen Fraktionen und der Verwaltung weiterverfolgen, machte Brigitte Thiel deutlich.

(bn)
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