Hückeswagen Familienkasse: Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Hückeswagen · Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger gestaltet, kann für ein Kind weiter Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die Bewerbung nachweisen kann.

Kann sich das Kind noch nicht bewerben, weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist, die Pläne nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Formulare stehen unter www.familienkasse.de bereit. Eltern können sich auch telefonisch informieren: Montag-Freitag, 8-18 Uhr, Tel. 0800 4555530 (gebührenfrei).

(rue)
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